Leserkommentar zum Artikel

Die Verwendung fremder EAN/ Anhängen auf Amazon: Diesmal das LG Berlin zu dieser Problematik

Das rechtliche Thema der Mitverwendung fremder EAN/ GTIN auf der Plattform Amazon beschäftigt viele Händler und auch die Gerichte wurden mittlerweile angerufen, um die rechtliche Zulässigkeit des Anhängens an Amazon-Angebote klären zu lassen. Während das LG Bremen und das LG Bochum bereits gerichtliche Entscheidungen getroffen hatten, hatte auch das LG Berlin (Beschluss vom 25.011.2011, Az.: 15 O 436/11) über die Frage der Mitverwendung der EAN/ GTIN in einem besonders gelagerten Fall zu entscheiden gehabt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

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Es geht doch nicht um die EAN.

Beitrag von Johannsen
17.08.2013, 08:55 Uhr

In der Entscheidung geht es doch nicht um die EAN, sondern darum das jemand ein Produkt anbietet das er nicht haben kann.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Eindeutig Artikel und spezifische Abbildung von Udo Wengler, 30.11.2014, 21:43 Uhr

    Eindeutig Artikel und spezifische Abbildung.. Hier geht es um Produktfoto und eigene Textform. Als Produktfoto sollte man immer sein eigenes verwenden. Somit umgeht man hier die Urheberrechtsprobleme. Dieses Bild erscheint in Ihrem Shop. ( Sofern da jemand reinsieht ). Nutzen Sie die... » Weiterlesen

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