Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert
Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte letzte Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network - „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden.
Begründung?
Beitrag von Dr. Volker Behn
03.07.2013, 18:14 Uhr
Ein sehr interessanter Beitrag.
Für mich stellt sich natürlich die Frage, mit welcher Begründung der Antrag der SPD von der CDU/FDP abgelehnt wurde.
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