Problem: Sind verdeckte Bonitätsprüfungen ohne Einwilligung der Betroffenen datenschutzrechtlich zulässig?
Die verdeckte Online-Bonitätsprüfung vor Abschluss von Verträgen im Internet erfreut sich hoher Beliebtheit. Aus der Sicht der Verkäufer ist dies verständlich, da sich das Zahlungsausfallrisiko hinsichtlich unzuverlässiger Kunden erheblich verringert. Aus der Sicht der Käufer ist diese Entwicklung jedoch nicht unproblematisch. Durch die Hintergrund-Überprüfung wird schließlich eine ausgesprochen private Information offengelegt, ohne dass der Betroffene hiervon Kenntnis erhält.
Zulässig oder nicht?
Beitrag von Edeka Kunde
01.06.2013, 10:24 Uhr
Wer sind eigentlich die Kontrollbehörden? ;)
Ich wollte die Bezahlfunktion der neuen EDEKA und Netto App Nutzen. Also habe ich mich über die Apps angemeldet. Das ganze geht über Internet. Über eine Bonitätsprüfung etc stand dort nichts.
Ich bekam eine Fehlermeldung.
Nachdem ich von Anbieter A zu Anbieter B zu Dienstleister C (Deutsche Post) verwiesen wurde erfuhr ich das die InfoScore Bonitätsprüfung genutzt wird und es möglich wäre das es deswegen zu besagter Fehlermeldung kam.
Wäre nur nett vorher zu Wissen das so etwas gemacht wird. Das ganze System basiert auf dem Lastschriftverfahren nach SEPA.
Nach den Infos das man wohl eh nur bis ca. 150eur/Woche Zahlen kann und ja Online-Verbindung besteht dachte ich nicht das auch noch eine bestimmte Bonität erforderlich wäre und geprüft würde... es gibt ja auch System die Online prüfen ob das Konto gedeckt ist bevor sie die Zahlung freigeben...
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Korrigiere mich von Edeka Kunde, 05.06.2013, 11:48 Uhr
... mein Fehler... es gibt doch eine Schufa Klausel, aber ist nicht direkt ersichtlich gewesen... falls hier mal einer Moderiert kann er also meine beiden Beiträge entfernen.
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Bonitätsprüfung von Ulf, 15.03.2013, 17:22 Uhr
Na glücklicherweise sind Mietverträge Dauerschuldverhältnisse, denn hier ist eine Bonitätsprüfung VORHER dringend notwendig.
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sehr guter Artikel von Martina Sauer, 07.03.2013, 11:32 Uhr
Vielen herzlichen Dank für den inhaltlich sehr gut aufbereiteten Artikel. Mit freundlichen Grüßen, Martina Sauer paymorrow GmbH
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