Leserkommentar zum Artikel

Webshop-Betreiber aus dem Ausland und deutsches Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel

Ein Händler mit Sitz in Österreich verkauft über einen Online-Shop Waren. Er versendet die Waren auch nach Deutschland. Muss dieser Händler nun gegenüber den deutschen Kunden eine deutsche Widerrufsbelehrung vorrätig halten?

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Antwort

Beitrag von IT Recht Kanzlei
21.05.2013, 07:46 Uhr

Die Verkäufer dürfen – auch in AGB – grundsätzlich das Vertragsstatut frei wählen, also auch etwa das Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz haben. Dies wird ihnen durch den Grundsatz der freien Rechtswahl nach Artikel 3 bzw. Artikel 6 Absatz 3 der Rom I-Verordnung garantiert.

Allerdings ist und bleibt der Verbraucherschutz im grenzüberschreitenden Warenverkehr ein Europa dennoch eine hohe rechtliche Hürde. Zwar ist der Verbraucherschutz in der gesamten EU aufgrund von EU-Richtlinien im Grundsatz harmonisiert worden. Jedoch waren die einzelnen EU-Mitgliedstaaten lediglich dazu verpflichtet, bei der Umsetzung der EU-Richtlinien ins nationale Recht für einen Mindestschutz für Verbraucher zu sorgen. Darüber hinaus gehend durften sie auch einen stärkeren Verbraucherschutz regeln. Einige EU-Mitgliedstaaten haben deshalb heute ein höheres Verbraucherschutzniveau als andere – Deutschland beispielsweise ein besonders hohes.

Nun sieht die Rom I-Verordnung aber eben gerade vor, dass jeder Verbraucher sich auf das zwingende Verbraucherschutzrecht seines Wohnsitzlandes berufen kann. Wohnt er in einem EU-Mitgliedstaat, in dem über den EU-weiten Mindestschutz hinaus ein besonders hohes Verbraucherschutzniveau herrscht, so kann er sich gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Rom I-Verordnung trotz der anderweitigen Rechtswahl durch den Verkäufers hierauf berufen.

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    Nach Art. 6 Abs 3 Rom I ist es doch zulässig, das Recht frei zu wählen, und damit auch das Recht des Sitzstaates des Anbieters zu wählen. Innerhalb der EU sind die Regelungen im Fernabsatz harmonisiert, sodass mE für alle Verbraucher ein ausreichendes Schutzniveau besteht, und die Eingriffsregelung... » Weiterlesen

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