Oft gefragt: Ist in Flyern, Prospekten oder auch Zeitungsanzeigen das komplette Impressum darzustellen ?
Muss auf Flyern, Warenprospekten oder Zeitungsanzeigen ein Impressum dargestellt sein, wenn es um die Bewerbung von Waren geht? Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Nur, was viele nicht wissen - es greift die in § 5a III UWG geregelte Informationspflicht...
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Beitrag von Jürgen Haupt
14.05.2013, 10:13 Uhr
Was macht denn ein Internetanbieter der klassisch kein Ladenlokal hat auf das er in der Werbung verweisen soll und es überhaupt nicht "wünscht", dass die Kunden eine Adresse sehen und annehmen, sie könnten dort einkaufen? Was wenn der Anbieter ausdrücklich die Internetadrersse als "seine" Adresse betrachtet bei der der Kunde kaufen soll? Er muss dan wohl seine Adresse nennen und dazu vermerken, dass es sich nicht um ein Ladenlokal handelt?
Ein Verkäufer mit Ladenlokal wird immer seine Adresse nennen wollen, da er sicherlich aus vielerlei Gesichtspunkten Wert darauf legt, ja quasi sogar Geld für Miete ausgibt, um seine Kunden persönlich betreuen und beraten zu können!
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Muss man das verstehen? von Dieter, 14.05.2013, 18:18 Uhr
Betrifft diesen Satz: "Es reicht auch nicht aus, dass am Eingangsbereich jeder Verkaufsstelle des Discounters der vollständige Firmenname nebst Kontaktadresse angegeben ist (OLG München, Urteil vom 31.03.2011, Az. 6 U 3517/10)." Was muss dann hier stehen? Personalausweis beidseitig & Steuernummer... » Weiterlesen
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Zum Fazit von Kerstin Eydner, 14.05.2013, 11:25 Uhr
Diese Frage von Jürgen Haupt würde ich auch gern beantwortet wissen. Ein reiner Internetshop möchte nicht, dass die Kunden wissen, wo das "Lager" ist., bzw. möchte nicht, dass Kunden dort hinkommen um einkaufen zu wollen. Muß man da trotzdem die Adresse auf Flyer draufschreiben?
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