Leserkommentar zum Artikel

Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern

Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr hat viele Vorteile für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Verbraucherverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich durch AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

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Gleichstellung der Verbraucher?

Beitrag von F.P.
01.05.2013, 09:25 Uhr

Wenn wir das ganze jetzt umdrehen, also der Händler hat seinen Sitz in Deutschland und er belehrt den Kunden nach dem Österreichischen Rücktrittsrecht, dann würde er den Österreichischen Kunden schlechter Stellen als den Deutschen. Bzw. in dem Fall stellt der Österreichische Händler den deutschten Kunden besser, da er zur Zeit noch mehr Rechte hat als der Österreichische. Wenn das nicht genügend Zündstoff für Abmahner etc. bereitstellt?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Versuchen Sie es mal von Frank, 24.07.2013, 09:38 Uhr

    Suchen Sie sich einen Studierenden Kollegen aus St. Petersburg und schicken Sie ihm ein Paket mit DHL, vergessen Sie den Zoll dabei nicht. Wenn Sie die Erfahrung gemacht haben wissen Sie warum, wiso und weshalb.

  • Internationaler Versand von Alexander Reichelt, 22.07.2013, 12:54 Uhr

    Hallo, erstmal Danke für diesen Beitrag! Ich bin Jura-Stundent und hab da eine kleine Frage: Nehmen wir an ich betreibe einen Online-Shop aus Deutschland (Anfangs eine UG). Mein Online shop soll neben Deutschland auch Österreich, Schweiz und sagen wir Russland einbeziehen. Natürlich werden alle... » Weiterlesen

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