Leserkommentar zum Artikel

Die EU-Kosmetikverordnung kommt

Mitte des Jahres 2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung die bislang geltende deutsche Kosmetikverordnung ab. Sie betrifft vor allem Hersteller von Kosmetika. Aber auch Händler sind von ihr betroffen, denn einige ihrer Informationspflichten und Werberegelungen sind gerade für Händler von Belang. Die IT-Recht Kanzlei stellt die EU-Kosmetikverordnung vor und erläutert die auf Hersteller und Händler zukommenden Pflichten.

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ätherische Öle in Kosmetikprodukten

Beitrag von Regina Schindler
08.04.2013, 10:10 Uhr

Sehr geehrte Kanzlei,

ich hätte bitte eine Frage da ich diese nicht in Ihrem Beitrag beantwortet finde. Hat sich etwas am Stand der Liste von 2005 bzgl. dem Gehalt etwas geändert?

Seit März 2005 müssen laut Kosmetikverordnung in Pflege- und Reinigungspräparaten 26 allergene Duftstoffe, die in ätherischen Ölen oder in Parfüms vorkommen können, auf der Verpackung deklariert werden, und zwar ab einem Gehalt von 0,001% bei Produkten, die auf der Haut verbleiben ("Leave On"-Produkte) und ab 0,01% für jene, die wieder abgenommen werden ("Rinse Off"-Produkte). Diese 26 Allergene in ätherischen Ölen haben folgende INCI-Bezeichnungen: ....

???

Da eine Kosmetikfirma, die seither sich gerühmt hat KEINERLEI dieser Stoffe zu verwenden, nun laut Produktbuch (Vergleich 2012 und 2013) in etlichen Produkten Limonene, Geraniol und Linalool als Inhaltstoffe angibt. Diese sind für mich nun auch zu riechen, ich bin Allergiker. (Diese Firma hatte schon immer ALLE Inhaltstoffe gemäß INCI angegeben gehabt)

Nun meldet die Firma aber meldet folgendes: Da eine neue gesetzliche Regelung vorschreibt, dass auch kleinste Mengen, auch wenn es Bestandteile anderer Inhaltsstoffe sind, deklariert werden müssen.

Gerne wüßte ich ob dies korrekt ist.

Recht herzlichen Dank

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

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