Abmahnung der Wettbewerbszentrale: wegen Bewertungsanfrage
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale (Büro Hamburg) vor, in der einem Amazon-Marketplace-Händler vorgeworfen wird, in unzulässiger Weise per Email geworben zu haben. Dies mag auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich klingen. Das Pikante an der Sache ist aber, dass der Händler den Empfänger nach einem erfolgreich abgewickelten Kauf über Amazon Marketplace „lediglich“ um Abgabe einer positiven Bewertung für seine Leistungen bat.
Antwort auf Kommentar von "Porter"
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
15.03.2013, 15:15 Uhr
Leider ist die Rechtslage in diesem Bereich derzeit völlig unklar. Zum einen wird noch darüber gestritten, ob es sich bei solchen Anfragen überhaupt um Werbung im rechtlichen Sinne handelt. Diesbezüglich wird sich der BGH in absehbarer Zeit mit einem Urteil des OLG Köln vom 30.03.2012 (Az. 6 U 191/11) befassen, in dem das OLG Köln telefonische Kundenzufriedenheitsanfragen von Marktforschungsinstituten ohne vorherige Einwilligung der Kunden als unzulässig eingestuft hat. Wir halten diesen Sachverhalt durchaus für vergleichbar mit Bewertungsanfragen, die dem Kunden nach Abschluss eines Rechtsgeschäfts per Email zugeschickt werden. Derzeit sprechen nach unserer Auffassung die besseren Argumente dafür, dass es sich in beiden Fällen um Werbung im rechtlichen Sinne handelt.
Zum anderen ist unklar, ob sich die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 UWG auf Bewertungsanfragen per Email anwenden lässt. Denn § 7 Abs. 3 UWG gilt u. a. nur für solche Fälle, in denen der Unternehmer die Email-Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet, wie die vom Kunden bestellten. Da Bewertungsanfragen sich aber nicht auf ein bestimmtes Warensortiment beziehen, könnte die Ausnahmevorschrift diesen Fall nicht erfassen.
Aus diesem Grund halten wir es derzeit für den sichersten Weg, Bewertungsanfragen per Email nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung durch den Empfänger zu versenden. Eine solche Einwilligungserklärung darf aber nicht einfach in den AGB oder in der Datenschutzerklärung des Händlers "versteckt" werden. Sie muss vielmehr ausdrücklich vom Empfänger erteilt werden. Dies könnte etwa dadurch erfolgen, dass der Kunde im Rahmen der Bestellabwicklung eine entsprechende Checkbox aktiviert, mit der er dem Händler die Erlaubnis erteilt, ihm nach der Vertragsabwicklung einmalig per Email eine Anfrage auf Abgabe einer Bewertung zu dem abgewickelten Vertrag zuzusenden.
Abgesehen davon, dass eine solche Möglichkeit bei Plattformen wie eBay oder Amazon derzeit überhaupt nicht besteht, wird sie auch im Rahmen von Online-Shops voraussichtlich nicht zu zahlreichen Einwilligungen von Kunden führen. Aufgrund der vorgenannten Probleme sieht die IT-Recht Kanzlei zumindest nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland aber keine bessere Alternative für die Praxis.
Wir sind gespannt, was unsere Leser zu diesem Thema meinen...
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 11 Kommentare vollständig anzeigen
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Reicht nicht ein Satz in AGBs ? von Peters, 06.06.2017, 14:25 Uhr
Moin Moin! Reicht eigendlich kein Satz in den Agbs , wo drin steht das nach der Bestellung noch eine Bewertungsemail kommt ? Die Kunden akzeptieren die AGBs ja zu 99% ungelesen obwohl sie das häkchen anmachen
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elektronische Postadresse von r schneider, 17.07.2013, 18:12 Uhr
...ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,... hat nicht jeder Onlinehändler die elektronische Postadresse des Käufers? Dann sollte das imho doch okay sein, oder?
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Ich erhalte häufig Bewertungsanfragen von Herbert Huber, 15.03.2013, 16:09 Uhr
Es wundert mich, dass ein Kommentator meint: "Ich selbst kann mich nicht erinnern so eine Mail jemals erhalten zu haben." Vielleicht hat er noch nie etwas bei entsprechenden Onlinehändlern gekauft. Ich werde regelmässig zur Bewertung eines getätigten Kaufs aufgefordert, finde das aber völlig in... » Weiterlesen
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Erweiterung der AGB / Datenschutzerklärung? von Porter, 15.03.2013, 11:13 Uhr
Hallo zusammen, auch wir können (und wollen) nur schwerlich auf das Einholen der Kundenmeinungen verzichten da die Kundenmeinungen für potentielle Kunden durchaus ein Beweggrund für oder gegen einen Kauf sind (ist der Anbieter seriös etc.). In der Praxis hat sich wiederum gezeigt das, wenn man... » Weiterlesen
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kann ein Passus in den AGB abhelfen/vorbeugen? von chrispeg, 14.03.2013, 13:04 Uhr
Wieder einmal eine Kanzlei, die sonst nichts zu tun hat und auf dumme Gedanken gekommen ist! Könnte ein entsprechender Hinweis, zumindest bis zur entgültigen Klärung des Sachverhaltes, auf die Zusendung einer Bewertungsanfrage in den zu akzeptierenden AGB eine vorbeugende Wirkung haben? Wäre... » Weiterlesen
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Hamburger Urteile von Peter, 14.03.2013, 09:47 Uhr
Warum wundert es mich nicht wirklich, daß AUCH dieser fragwürdige Vorgang in der schönen Stadt HAMBURG seinen Ursprung findet? Massen abmahnende Rechtsanwälte, die unser Land mit Serien-Abmahnungen überziehen und so den Umsatz ihrer marroden Kanzlei regenerieren wollen, finden in manchen deutschen... » Weiterlesen
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Ein weiterer guter Grund ... von Rainer R., 14.03.2013, 09:46 Uhr
... sich gewerbsmäsig vom geliebten Onlinehandel so langsam zurück zu ziehen. Ich praktiziere das seit 3 Jahren mehr und mehr. Aus meiner Sicht kann nämlich ein kleiner Onlinehandel (mit Jahresumsätzen bis 100.000,- Euro) innerhalb weniger Jahre mehrmals mit jeweils existenzbedrohenden... » Weiterlesen
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hm ... von Gertrud Schäfer, 14.03.2013, 01:48 Uhr
Ich selbst kann mich nicht erinnern so eine Mail jemals erhalten zu haben. Doch als Kunde bei Amazon bin ich froh wenn Käufer den Lieferanten bewerten. (Von Amazon bestätigter Verkauf). So kann ich gleich erkennen ob das angebotene Produkt was taugt oder nicht, wie auch die Verpackung aussieht... » Weiterlesen
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LG Coburg von Christian Schmoll, 13.03.2013, 22:12 Uhr
Das großartige LG Coburg hat doch netterweise letztes Jahr entschieden, dass Bewertungsanfragen keine Werbung sind. Ist vielleicht ein Ausreißerurteil, aber man könnte doch ruhig auch mal erwähnen, dass hier durchaus Diskussion und ein gewisser Bewertungtsspielraum besteht und dass... » Weiterlesen
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Was soll so was? von Peter Winkler, 12.03.2013, 07:53 Uhr
Was soll so was? Die gleichen Menschen die alles und jeden verklagen stört es dann, dass es in Deutschland immer mehr Gesetze gibt. Die muß es aber geben um solche Ausnahmen zu definieren. Naja, vielleicht hätte man das Wort "positiv" weglassen sollen. Aber lächerlich bleibt es trotzdem.
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