Leserkommentar zum Artikel

Problem: Sind verdeckte Bonitätsprüfungen ohne Einwilligung der Betroffenen datenschutzrechtlich zulässig?

Die verdeckte Online-Bonitätsprüfung vor Abschluss von Verträgen im Internet erfreut sich hoher Beliebtheit. Aus der Sicht der Verkäufer ist dies verständlich, da sich das Zahlungsausfallrisiko hinsichtlich unzuverlässiger Kunden erheblich verringert. Aus der Sicht der Käufer ist diese Entwicklung jedoch nicht unproblematisch. Durch die Hintergrund-Überprüfung wird schließlich eine ausgesprochen private Information offengelegt, ohne dass der Betroffene hiervon Kenntnis erhält.

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sehr guter Artikel

Beitrag von Martina Sauer
07.03.2013, 11:32 Uhr

Vielen herzlichen Dank für den inhaltlich sehr gut aufbereiteten Artikel.

Mit freundlichen Grüßen, Martina Sauer paymorrow GmbH

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Korrigiere mich von Edeka Kunde, 05.06.2013, 11:48 Uhr

    ... mein Fehler... es gibt doch eine Schufa Klausel, aber ist nicht direkt ersichtlich gewesen... falls hier mal einer Moderiert kann er also meine beiden Beiträge entfernen.

  • Zulässig oder nicht? von Edeka Kunde, 01.06.2013, 10:24 Uhr

    Wer sind eigentlich die Kontrollbehörden? ;) Ich wollte die Bezahlfunktion der neuen EDEKA und Netto App Nutzen. Also habe ich mich über die Apps angemeldet. Das ganze geht über Internet. Über eine Bonitätsprüfung etc stand dort nichts. Ich bekam eine Fehlermeldung. Nachdem ich von Anbieter A zu... » Weiterlesen

  • Bonitätsprüfung von Ulf, 15.03.2013, 17:22 Uhr

    Na glücklicherweise sind Mietverträge Dauerschuldverhältnisse, denn hier ist eine Bonitätsprüfung VORHER dringend notwendig.

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