Leserkommentar zum Artikel

Die neuen Hinweise eBays zum Widerrufsrecht – ein Bärendienst am Händler?

Seit Kurzem blendet der Plattformbetreiber eBay bei einer Vielzahl gewerblicher Angebote zwei neue Hinweise, direkt oberhalb der Widerrufsbelehrung des Händlers ein. Diese Hinweise bringen aufgrund ihrer ungenauen Formulierung nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei ein erhebliches Irreführungspotential mit sich.

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Neue Hinweise nicht im Angebot erscheinen lassen

Beitrag von IT-Experts
18.01.2013, 17:58 Uhr

Sehr geehrte ebay-Händler,

es gibt m. E. noch eine recht einfache Lösung für dieses Problem. Wenn man am Ende der Bearbeitung eines Angebotes unter "Bearbeiten Sie Ihre Rücknahmebedingungen" klickt, kann man dort die Rückgabefrist sowie deren Kosten auswählen (Drop-Down-Menü). Kein Hinweis erscheint im Angebot, wenn man nichts auswählt - also "Treffen Sie eine Auswahl" einfach stehen lässt. Dies ist auch nicht erforderlich, da direkt darunter die bei ebay hinterlegte Widerrufsbelehrung auftaucht.

Mit freundlichen Grüßen IT-Experts

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