Leserkommentar zum Artikel

Abmahnsicher: Verkauf von Orangensaft aus Orangensaft-Konzentrat

Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 2 U 86/08) hatte jüngst entschieden, dass die Prospektwerbung mit „Orangensaft“ irreführend ist, soweit es sich dabei um „Orangensaft aus Orangensaft-Konzentrat“ handelt .

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Direktsaft

Beitrag von Tilman
16.04.2009, 21:16 Uhr

Naja... eigentlich weiss "man" dass der Standard O-Saft aus Konzentrat ist. Der "bessere" Saft heisst "Direktsaft" oder "Direkt gepresst".

Übrigens, ein Thema dass vielleicht demnächst öfter vor Gericht kommen könnte ist "Käse" vs. "Analog-Käse" (Zeug das aus Fett, Eiweiss, Wasser und Käsegeschmack zusammengemixt wird, und dann aussieht wie Käse, aber viel billiger ist). Es wird vermutet, dass viele "Analog-Käse" verwenden ohne dies zu deklarieren. http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,7552586,00.html

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Der "durchschnittliche" Verbraucher von Saft-Trinker, 28.04.2009, 10:42 Uhr

    denkt auch, das Orangennektar was ganz dolles ist. Abstufung: # Orangenfruchtsaftgetränk (mind. 6% Fruchtgehalt) # Orangenfrucht-Nektar (bis 50% Fruchtgehalt) # Orangensaft aus Konzentrat (100% Frucht) # Orangensaft aus Direktsaft (100% Frucht) Wobei laut Fruchtsaft-Verordnung: "darf als... » Weiterlesen

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