Leserkommentar zum Artikel

Verjährung vs. Verfall: Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen sollte die gesetzliche Verjährungsfrist nicht unterschreiten

Wer dem Verbraucher Gutscheine ausstellt, möchte sich in der Regel nicht ewig an dieses Papier binden – die meisten Gutscheine sind daher mit einem Verfallsdatum versehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Frist bis zu diesem Datum den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. In einem aktuellen Urteil des OLG München (14.04.2011, Az. 29 U 4761/10) wird als Richtschnur die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren herangezogen.

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Geschenkgutscheine

Beitrag von Andreas Müller
15.12.2012, 11:49 Uhr

Vor kurzen habe ich Gutscheine eines Sportcenters wiedergefunden, die mit Ausstellungsdatum und einer Gültigkeitsdauer von 1 Monat versehen sind.. Die Gutscheine hat das Center während einer Tombola ausgegeben hat. Sie weisen einen bestimmten Betrag aus, der nur im eigenen Hause eingelöst werden kann. Nun sind die Gutscheine schon etwa 6 Monate überfällig. Ich frage mich jetzt, ob diese Gutscheine noch gültig sind, da ich ja außer, dass ich das richtige Los gezogen habe, nichts getan habe - also keinen Betrag an das Sportcenter bezahlt habe.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Gutschein Gültigkeit von Astrid, 13.03.2017, 19:38 Uhr

    Hallo! Ich habe Kinogutscheine von einem großen Kinokette. Auf diesen Karten ist weder ein Ablauf-, Ausstellungs- noch Kaufdatum. Meine Frage wäre hier nun: Kann man die Gutscheine noch einlösen. Vom Kino direkt kam nur die Antwort, dass man sich hier auf das BGB und auf ein Urteil des OLG... » Weiterlesen

  • Gutscheindauer von Wolfgang Lang, 06.10.2011, 16:22 Uhr

    Die beschriebene Firma verlangte bei dem mir geschenkten Gutschein für die Verlängerung um ein Jahr geschlagene 60 Euro. Im nächsten Jahr wurde wieder verlängert; da war man sich des Problemes wohl bewußt und verlangte noch 15 Euro. Gut, daß dieser Praxis jetzt ein Riegel vorgeschoben wird.

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