OLG München: Newsletterbestätigung im „Double-opt-in“-Verfahren zwingend unzulässige Werbung (Spam)?
Das OLG München (Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12) hat entschieden, dass die erste E-Mail, welche im Rahmen des „Double-opt-in“-Verfahrens zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung auffordert, als unzulässige Werbe-E-Mail (Spam) anzusehen sei, wenn der Empfänger keine Einwilligung in den Empfang dieser E-Mail gegeben hat. Das Werbekonzept einer ganzen Branche droht auf der Kippe zu stehen. Lesen Sie unseren Beitrag für mehr Informationen.
Newsletterbestätigung OLG München
Beitrag von Helmuth Graf von Schlieffen
23.11.2012, 12:44 Uhr
Die Entscheidung des OLG München halte ich keineswegs für Praxisfern, da es Regel zu sein scheint, bei einer Onlinebestellung z. B. dem Besteller die Möglichkeit zu verweigern, auf die Zusendung von weiteren E-Mails zu verzichten. Es geht also nicht darum, zu akzeptieren, daß, außer einer Bestätigung des Bestellvorganges, weitere Mails nicht erwünscht sind. Vielmehr suchen oder versuchen zu erzwingen oder zu ertrixen viele Unternehmen Möglichkeiten, Werbemails an den gesetzlichen Bestimmungen vorbei an den Mann zu bringen. Dies geschieht immer mehr schon bei Bestellungen, indem es für den Besteller einfach keine Möglichkeit mehr gibt, von vornherein über einen Button oder das Setzen eins Hakens klarzustellen, das Werbemails nicht erwünscht sind. Wer es also unterläßt, mir als Kunden die Möglichkeit einzuräumen, eine solche Erklärung abzugeben, sollte nicht heuchlerisch jammern, wenn die Rechtprechung - endlich - konsequenter urteilt.
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Differenzierung von Horst, 12.04.2013, 01:22 Uhr
Ich schließe mich der Meinung einiger Vorredner an. Ich denke nicht, dass das Urteil das Double Opt-In Verfahren komplett in Frage stellt. Vielmehr ging es hier um die Tatsache, dass vermutlich kein erstes Opt-In erfolgte, sondern die Bestätigung zum zweiten Opt-In beliebig versendet wurde, in... » Weiterlesen
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„Double-opt-in“-Verfahren zwingend unzulässige Werbung (Spam)? von Uli, 07.12.2012, 13:22 Uhr
So wie das weltfremde Gericht inklusive weltfremdem Richter die Sache sieht, ist der Internethandel in Deutschland verboten worden, denn jeder kann unter einer anderen Emailadresse im Internet etwas bestellen. Muss er sich registrieren ist es auch über das Double Opt in Verfahren nur möglich und... » Weiterlesen
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Es gibt einen teuren Ausweg... von Michael, 25.11.2012, 12:01 Uhr
Der zur Zeit erlaubte, aber zugleich auch sehr viel teurere Weg wäre: einen Werbebrief schicken mit einem Formular, welches der Kunde Unterschrieben und zurücksenden muss. Hier ist jedoch noch über die eindeutige Identifikation notwendig. Kostentechnisch könnte das Post-Ident-Verfahren dienen.... » Weiterlesen
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Armes Deutschland von Murxxx, 23.11.2012, 13:04 Uhr
Fazit des Urteils: Wer den Ablauf im Internet-Handel nicht versteht oder verstehen kann, sollte sich erst einen Rat eines Praktikers einholen und dann ein Urteil fällen. Natürlich soll Spam etc. vermieden werden, aber der praxisbezogene Ablauf muss technisch umsetzbar sein und darf nicht... » Weiterlesen
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Gesicherter Double Opt-in von Michael Aigner, 23.11.2012, 00:50 Uhr
Wie in Ihrer Urteilsbewertung bereits aufgeführt ist - "Interessant ist ferner, dass der Versender die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung zu tragen hat," ... "dass sich die Klägerin auf der Internetseite der Beklagten unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse... » Weiterlesen
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Wie weit ... Geht's noch? von J.B., 22.11.2012, 13:33 Uhr
Demnächst werden bestimmt auch noch Bestellbestätigungen per E-Mail als unerlaubte E-Mail-Werbung abgemahnt. Abmahn-Ideen scheinen nie auszugehen.
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Doppel opt doof ;-) von CL, 22.11.2012, 10:08 Uhr
es ist möglicherweise - nach "deutschen" Recht" zu erwarten: das eine Newsletterbestätigung durch einen 10 Seitigen Fragebogen per Einschreiben durch den Empfänger zu bestätigen ist. Dabei ist grundsätzlich eine Schreibmaschine aus den 70 gern Jahren zu verwenden. Für die Bestätigung ist aber... » Weiterlesen
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Nicht richtig! von Aleksej, 22.11.2012, 10:04 Uhr
Ich bin mir ziemlicher das das Urteil darauf basiert das der beklagte nicht nachweisen konnte das die Klägerin sich wirklich auf der Webseite angemeldet hat, demzufolge muss davon ausgegangen werden das die Opt-In mail eher auf gut glück verschickt wurde. Das ist und war auch schon vorher nicht... » Weiterlesen
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Double-opt in von Volker Buntrock, 21.11.2012, 15:15 Uhr
Warum verbietet Ihr in Deutschland nicht grundsätzlich jede Art von E-Mails. Dieses Urteil ist einfach nur lächerlich und die ganze Welt wird über die Deutschen nur noch lachen. Es ist zukünftig bestimmt für gewisse Anwälte ein gutes Geschäft sich irgendwo für einen Newletter anzumelden, danach zu... » Weiterlesen
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Manchmal ist ein Amtsgericht schlauer von Hans Giese, 21.11.2012, 15:11 Uhr
MIt Urteil vom 16.11.2006 - 161 C 29330/06 - hatte das Amtsgericht München gegenseitig entschieden: "Grundsätzlich besteht nach ganz einhelliger Auffassung ein Anspruch gegen die Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails. Andererseits darf dieser Anspruch jedoch nicht dazu fuhren, dass jeglicher Verkehr... » Weiterlesen
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