Leserkommentar zum Artikel

OLG München: Newsletterbestätigung im „Double-opt-in“-Verfahren zwingend unzulässige Werbung (Spam)?

Das OLG München (Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12) hat entschieden, dass die erste E-Mail, welche im Rahmen des „Double-opt-in“-Verfahrens zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung auffordert, als unzulässige Werbe-E-Mail (Spam) anzusehen sei, wenn der Empfänger keine Einwilligung in den Empfang dieser E-Mail gegeben hat. Das Werbekonzept einer ganzen Branche droht auf der Kippe zu stehen. Lesen Sie unseren Beitrag für mehr Informationen.

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Manchmal ist ein Amtsgericht schlauer

Beitrag von Hans Giese
21.11.2012, 15:11 Uhr

MIt Urteil vom 16.11.2006 - 161 C 29330/06 - hatte das Amtsgericht München gegenseitig entschieden:

"Grundsätzlich besteht nach ganz einhelliger Auffassung ein Anspruch gegen die Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails. Andererseits darf dieser Anspruch jedoch nicht dazu fuhren, dass jeglicher Verkehr auf elektronischem Postwege so risikobehaftet wird, dass er faktisch durch Rechtsinstitute behindert wird. Es muss möglich sein, erwünschte E-Mails und Newsletter weiterhin an Interessenten zu versenden und gleichzeitig die missbräuchliche Eintragung in E-Mail-Verteiler auszufiltern. Hierfür ist das Double-Opt-In-Verfahren ein geeigneter Mechanismus. Vorliegend war durch einfaches Wegklicken bzw. allein durch Nichtreaktion auf die Bestätigungsaufforderung unstreitig sichergestellt, dass weitere E-Mails vom Verfügungsbeklagten nicht mehr zu erwarten waren. Daher ist das Gericht der Auffassung, dass allein die Aufforderung zur Bestätigung noch keinen Unterlassungsanspruch auslöst. Ansonsten wäre auch das Double-Opt-In-Verfahren kein taugliches Sicherungsinstrument. Bei dieser Beurteilung ist jedoch zu berücksichtigen, dass es Millionen Internet-Nutzer gibt, die durchaus bewusst von der Möglichkeit einer Anforderung von Informationen, Werbung, Bestellungen im weitesten Sinne über eine Adress-Eingabe-Maske gerne Gebrauch machen. Diese Möglichkeit darf daher nach Meinung des erkennenden Gerichts nicht gänzlich zu Nichte gemacht werden, indem man auch bereits die Zusendung einer Bestätigungs-Mail als eine unzulässige Beeinträchtigung beurteilt. Vorliegend war es daher dem Verfügungskläger ohne größere Belastung zuzumuten, durch einfaches Abwarten und Nichtstun der Aufforderung zur Bestätigung nicht zu folgen."

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 13 Kommentare vollständig anzeigen

  • Differenzierung von Horst, 12.04.2013, 01:22 Uhr

    Ich schließe mich der Meinung einiger Vorredner an. Ich denke nicht, dass das Urteil das Double Opt-In Verfahren komplett in Frage stellt. Vielmehr ging es hier um die Tatsache, dass vermutlich kein erstes Opt-In erfolgte, sondern die Bestätigung zum zweiten Opt-In beliebig versendet wurde, in... » Weiterlesen

  • „Double-opt-in“-Verfahren zwingend unzulässige Werbung (Spam)? von Uli, 07.12.2012, 13:22 Uhr

    So wie das weltfremde Gericht inklusive weltfremdem Richter die Sache sieht, ist der Internethandel in Deutschland verboten worden, denn jeder kann unter einer anderen Emailadresse im Internet etwas bestellen. Muss er sich registrieren ist es auch über das Double Opt in Verfahren nur möglich und... » Weiterlesen

  • Es gibt einen teuren Ausweg... von Michael, 25.11.2012, 12:01 Uhr

    Der zur Zeit erlaubte, aber zugleich auch sehr viel teurere Weg wäre: einen Werbebrief schicken mit einem Formular, welches der Kunde Unterschrieben und zurücksenden muss. Hier ist jedoch noch über die eindeutige Identifikation notwendig. Kostentechnisch könnte das Post-Ident-Verfahren dienen.... » Weiterlesen

  • Armes Deutschland von Murxxx, 23.11.2012, 13:04 Uhr

    Fazit des Urteils: Wer den Ablauf im Internet-Handel nicht versteht oder verstehen kann, sollte sich erst einen Rat eines Praktikers einholen und dann ein Urteil fällen. Natürlich soll Spam etc. vermieden werden, aber der praxisbezogene Ablauf muss technisch umsetzbar sein und darf nicht... » Weiterlesen

  • Newsletterbestätigung OLG München von Helmuth Graf von Schlieffen, 23.11.2012, 12:44 Uhr

    Die Entscheidung des OLG München halte ich keineswegs für Praxisfern, da es Regel zu sein scheint, bei einer Onlinebestellung z. B. dem Besteller die Möglichkeit zu verweigern, auf die Zusendung von weiteren E-Mails zu verzichten. Es geht also nicht darum, zu akzeptieren, daß, außer einer... » Weiterlesen

  • Gesicherter Double Opt-in von Michael Aigner, 23.11.2012, 00:50 Uhr

    Wie in Ihrer Urteilsbewertung bereits aufgeführt ist - "Interessant ist ferner, dass der Versender die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung zu tragen hat," ... "dass sich die Klägerin auf der Internetseite der Beklagten unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse... » Weiterlesen

  • Wie weit ... Geht's noch? von J.B., 22.11.2012, 13:33 Uhr

    Demnächst werden bestimmt auch noch Bestellbestätigungen per E-Mail als unerlaubte E-Mail-Werbung abgemahnt. Abmahn-Ideen scheinen nie auszugehen.

  • Doppel opt doof ;-) von CL, 22.11.2012, 10:08 Uhr

    es ist möglicherweise - nach "deutschen" Recht" zu erwarten: das eine Newsletterbestätigung durch einen 10 Seitigen Fragebogen per Einschreiben durch den Empfänger zu bestätigen ist. Dabei ist grundsätzlich eine Schreibmaschine aus den 70 gern Jahren zu verwenden. Für die Bestätigung ist aber... » Weiterlesen

  • Nicht richtig! von Aleksej, 22.11.2012, 10:04 Uhr

    Ich bin mir ziemlicher das das Urteil darauf basiert das der beklagte nicht nachweisen konnte das die Klägerin sich wirklich auf der Webseite angemeldet hat, demzufolge muss davon ausgegangen werden das die Opt-In mail eher auf gut glück verschickt wurde. Das ist und war auch schon vorher nicht... » Weiterlesen

  • Double-opt in von Volker Buntrock, 21.11.2012, 15:15 Uhr

    Warum verbietet Ihr in Deutschland nicht grundsätzlich jede Art von E-Mails. Dieses Urteil ist einfach nur lächerlich und die ganze Welt wird über die Deutschen nur noch lachen. Es ist zukünftig bestimmt für gewisse Anwälte ein gutes Geschäft sich irgendwo für einen Newletter anzumelden, danach zu... » Weiterlesen

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