Leserkommentar zum Artikel

Der Grundpreis bei Google Shopping – für Händler zwingend zu beachten

Derzeit werden immer häufiger Händler abgemahnt, die Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche in Preisvergleichsportalen bewerben. Hierbei übersehen viele Händler, dass bereits für diese werbende Darstellung von Waren in Preisvergleichsportalen die Pflicht zur Angabe des Grundpreises zwingend zu beachten ist.

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Was ist der Grundpreis

Beitrag von Jan Redel
17.09.2012, 23:38 Uhr

Was ist genau gemeint mit der Grundprei, ist das der Artikel Verkaufspreis ohne Versandkosten ?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Verzerrung des Wettbewerbs von Sascha, 10.01.2012, 21:42 Uhr

    Hat eigentlich jemals jemand darüber nachgedacht, dass diese Urteile eine Verzerrung des Wettbewerbs mit sich bringen? 1. Die Abmahner trauen sich in der Regel nicht an die großen Anbieter ran, sie suchen sich die Kleinen. Hinter großen Anbietern stehen große Kanzleien oder eine eigene... » Weiterlesen

  • Frage zur Beweiskette von Jürgen, 15.12.2011, 16:26 Uhr

    Hallo, wir hatten gerade eine Diskussion zu diesem Thema. Frage: Wie kann überhaupt bewiesen werden, dass ein Shopbetreiber seine Angebote bei einem Preisportal eingestellt hat? Das könnte auch ein Dritter gewesen sein. Es gibt Preisportale, wo man sich nicht schriftlich anmelden muss.... » Weiterlesen

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