Online-Händler aufgepasst: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung der „Buttonlösung“
Der Bundestag hat am 02.03.2012 den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einführung der Buttonlösung beschlossen. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die weitreichenden Änderungen, die Unternehmer voraussichtlich schon ab Juni 2012 zwingend umzusetzen haben.
Buttonlösung
Beitrag von angelika bayer
22.05.2012, 19:44 Uhr
wie verhält es sich bei ebay verkäufen ? da ist ebay doch zustandig,das zu ändern,da sie die plattform anbietet- oder ?
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Antwort auf Kommentar von Angelika Bayer von IT-Recht Kanzlei, 30.05.2012, 07:18 Uhr
Letztlich sind auch Händler betroffen, die über Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon an Verbraucher verkaufen. Zur technischen Realisierung sind dort zwar die Plattformbetreiber berufen. Setzen diese die neuen gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht oder nur unzureichend um, führt dies zu Nachteilen... » Weiterlesen
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Antwort auf Kommentar von M. Berner von Nicolai Amereller, 09.03.2012, 21:38 Uhr
Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf in der durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung beschlossen. In dieser Fassung wurde neben weiteren Änderungen auch der Zusatz „in hervorgehobener Weise“ eingefügt, um den Anforderungen der umzusetzenden Richtlinie zu entsprechen. Einen Link auf diese... » Weiterlesen
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"Zahlungspflichtig bestellen" halte ich für gefährlich von Murry, 09.03.2012, 10:05 Uhr
Insbesondere bei Shops bei denen es sich um eine "invitatio ad offerendum" handelt und der Vertrag vom Shopbetreiber erst noch angenommen werden muss, würde ich die Formulierung "zahlungspflichtig bestellen" für gefährlich erachten. Denn es gab bereits Urteile nach denen eine... » Weiterlesen
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"in hervorgehobener Weise" Info gem. Art, 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 erster Halbsatz und Nr. 5, 7 und 8 EGBGB? von M. Berner, 07.03.2012, 11:46 Uhr
Super Artikel. Vielen Dank. Eine Frage: Liegt mir der falsche Gesetzentwurf vor? In der Datei unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707745.pdf (Stand 16.11.2011) steht in Absatz 2 nicht "in hervorgehobener Weise". Wo gibt es die aktuelle Version? Danke.
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Herzlichen Dank... von Thomas Bleicher, 06.03.2012, 12:04 Uhr
für diese wie immer hervorragend aufbereiteten und zeitnahen Informationen zum Thema!
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