LG Hamburg: LED-Lampen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG
Das LG Hamburg hat - im völligen Widerspruch zur aktuellen Verwaltungspraxis der Stiftung EAR - entschieden (vgl. Urteil vom 13.04.2012, Az. 406 HKO 160/11), dass LED-Lampen nicht der Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG unterliegen: Grund: LED-Lampen seien keine Elektrogeräte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unglaublich!
Beitrag von André Hülsmann
10.05.2012, 11:16 Uhr
Das ist ja mal der Hammer! und die Argumentation auch einleuchtend. Wenn das rechtskräftig wird, sind Massen an Abmahnungen hinfällig geworden (u.a. an uns)! Bin gespannt, ob das Urteil rechtskräftig wird und unangefochten bleibt...
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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schrecklich von unbekannter, 30.08.2012, 02:49 Uhr
ja das ist wirklich der Hammer! Was woll http://www.lightcycle.de/ dazusagt ;) die haben schon mio damit eingebracht LED Händler abzumahnen und denen das Leben schwer zu machen...!
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