Leserkommentar zum Artikel

Der rechtssichere Handel mit Spielsachen! Kampf dem Flammen- und Erstickungstod?

„Viele Männer haben irgendein doofes Jungsspielzeug: Kettensägen, Aufsitzmäher, Eisenbahnen.“ Diese Worte* hatte wohl die EU-Kommission im Kopf, als sie den Richtlinienvorschlag KOM (2008) 9 ausgetüftelt hat. Die hierdurch vorgeschlagene Norm zur Sicherheit von Spielzeug wird in absehbarer Zeit in nationales Recht umgesetzt werden – und den E-Commerce wieder einige Nerven kosten. Darüber hinaus sollten Online-Händler, die mit magnetischem Spielzeug handeln, bereits jetzt die „Magnetspielzeug-Entscheidung“ beachten.

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Radioaktives Spielzeug

Beitrag von Marcel Rödder
04.03.2009, 14:12 Uhr

Das radioaktives Spielzeug prinzipiell vorgesehen ist wundert mich ja schon... Aber noch wunderlicher ist, dass hierfür keine Kennzeichnungspflicht besteht oder besondere Warnhinweise vorgesehen sind.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • LED Nachtschildkröte von Anton Mandl, 09.02.2017, 08:30 Uhr

    Guten Tag, Ich habe eine LED Nachtschildkrote, die ein helles blaues LED Licht hat. Leider finde ich nirgendwo die Einteilung dieser LED in die geltende Lampenrisikogruppe. Ist das LED Nachtlicht nun bei kurzer Distanz für Kleinkinder schädlich oder nicht. Vom Hersteller wird nur auf die nicht... » Weiterlesen

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