Versand von Lithiumbatterien = Versand von Gefahrgut!
Nach unseren Feststellungen hat die Abmahnbranche ein weiteres, lukratives Feld für sich entdeckt: In letzter Zeit häufen sich Beanstandungen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften beim Versand von Lithiumbatterien und -zellen. Dabei ist leider zu beobachten, dass sich etliche Batterieverkäufer der gefahrgutrechtlichen Einstufung von Lithiumbatterien und -zellen überhaupt nicht bewusst sind. Dieses mangelnde Problembewusstsein führt neben der Scheu vor Kosten und Aufwand eines adäquaten Versands in der Praxis häufig zu massiven Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften.
Kommentar zu Unterschiede Batterie und Akku
Beitrag von Nicolai Amereller
22.11.2011, 09:29 Uhr
Der Artikel ist weder teilweise aus dem Englischen übersetzt, noch hinsichtlich einer Differenzierung Batterie / Akkumulator korrekturbedürftig.
Denn: die einschlägigen gefahrgutrechtlichen Vorschriften differenzieren begrifflich (!) nicht zwischen Batterie und Akku, sachlich sehr wohl.
Gefahrgutrechtlich wird die Lithium-Energiequelle immer als Batterie bezeichnet, unabhängig davon, ob sie wiederaufladbar ist oder nicht (was mit der dominierenden Stellung der englischen Sprache im Rahmen internationaler Abkommen zusammenhängen mag).
Die konkrete gefahrgutrechtliche Einstufung einer Lithium-Energiequelle erfolgt nach ihrer Technologie:
1. Lithium-METALL Technologie (UN-Nummern 3090, 3091): findet Verwendung in NICHT WIEDERAUFLADBAREN Lithiumbatterien, sog. PRIMÄREN Lithiumbatterien.
2. Lithium-IONEN-Technologie (UN-Nummern 3480, 3481): findet Verwendung in WIEDERAUFLADBAREN Lithiumbatterien, sog. SEKUNDÄREN Lithiumbatterien.
Diese Unterscheidungen finden Sie aber bereits im Artikel. Ebenso den Hinweis, dass wiederaufladbare Sekundärbatterien, also solche mit einer Lithium-Ionen-Technologie oftmals auch als Akkumulatoren bezeichnet werden:
http://www.it-recht-kanzlei.de/2/Umsetzung_durch_nationales_Recht/lithiumbatterien-gefahrgut-versand-kennzeichnung.html#Umfangreiche_Differenzierungen_notwendig
Daraus folgt: Wenn Sie im Artikel den Begriff der "Lithium-Ionen-Polymer-Batterien" lesen, bedeutet dies keineswegs, dass es nicht wiederaufladbare Lithium-Ionen-Polymer-Batterien geben muss. Vielmehr folgt schon aus der Bezeichnung "Lithium-Ionen", dass damit (im gefahrgutrechtlichen Kontext) eine wiederaufladbare Lithium-Sekundärbatterie gemeint ist (die man außerhalb des gefahrgutrechtlichen Kontext im deutschen Sprachraum auch als Akku[mulator] bezeichnen würde).
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 14 Kommentare vollständig anzeigen
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Kapazitätsangaben auf Akkumulatoren von Hans, 04.01.2019, 22:58 Uhr
Hallo, bezogen auf das Zitat "Nun gibt es einen Hersteller der einen Akkupack mit 18V 5,5 Ah = 99 Wh anbietet und gleichzeitig den baugleichen Akku mit denselben Akkuzellen mit 18V 6,2 Ah = 112Wh. Es scheint so zu sein das einfach nur die Wh und Kapazität auf dem Typschild des Akkupacks... » Weiterlesen
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Gefahrgutbeauftrager von Sommerschuh, 07.12.2018, 14:13 Uhr
Mir ist das in letzter Zeit etwas aufgefallen. Sie kennen ja die bestimmt die Thematik das Akkupacks >100Wh nicht mehr unter die vereinfachte Regelung SV 188 ADR fallen. Nun gibt es einen Hersteller der einen Akkupack mit 18V 5,5 Ah = 99 Wh anbietet und gleichzeitig den baugleichen Akku mit... » Weiterlesen
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LiFePo4 von Andre, 06.11.2017, 21:25 Uhr
Fallen LiFePo4 Akkus (Lithium-Eisenphosphat-Akkumulator) auch unter Lithium-Ionen-Batterien? Diese sind nämlich wesentlich sicherer als Lithium-Ionen-Batterien, da sie nicht brennen wenn es z.B. zum Kurzschluss o.ä. kommt.
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RA von Kollege, 10.09.2017, 20:27 Uhr
Warum stellt ein Verstoß gegen § 3 der Gefahrgutverordnung einen Wettbewerbsverstoß dar? Die Regelungen sollen doch nicht Verbraucher schützen, sondern das Transportunternehmen über die möglichen Gefahren der Sendung informieren, damit die Mitarbeiter schützen.
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@tatjana.eibl@mh-electronics.com von Frank, 27.06.2017, 16:11 Uhr
Das Thema Gefahrgut im Versand hat nichts mit der CLP zu tun. UPS hat in den letzten 15 Jahren 2 Flieger aufgrund nicht deklarierter Gefahrgüter verloren, soweit mir bekannt LI-Batterien. Nicht ohne Grund nehmen momentan div. Fluggesellschaften mit der Fracht keine LI-Batterien mehr mit.
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Lithium-Batterien von tatjana.eibl@mh-electronics.com, 19.06.2017, 09:24 Uhr
Wie erklärt sich das mir vorliegende Sicherheitsdatenblatt der Firma Duracell zu einer Lithium-Batterie (123A), in dem es wortwörtlich heißt: While batteries may release hazardous substances if damaged, this is not an intended release as defined under REACH. Batteries are not classified as... » Weiterlesen
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IATA Link funktioniert nicht von KoBo LTD, 22.10.2012, 02:03 Uhr
Vielen Dank für diese Super-Dokumentation! Ich muß ehrlich sagen, dass ich nie erwartet hätte, eine so umfassende Darstellung eines technisch komplexen Sachverhaltes auf einer Website einer Anwaltskanzlei zu finden! Würden Sie bitte den Link zum Abruf der IATA Infos aktualsieren? Der... » Weiterlesen
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Gefahrgutbeauftragte /Export Kauffrau von Ehle, Karin, 06.09.2012, 14:42 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Beitrag ist hervorragend. Aber: Leider finde ich keine genauen Hinweise, ob ich Versandstücke markieren muss, die Geräte beinhalten, in die Lithium Batterien verbaut wurden. D. h. die Batterien befinden sich auf einer Platine aufgelötet, sind fest in dem Gerät... » Weiterlesen
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Einfach mal ein Danke! von GG-Guru, 22.02.2012, 08:47 Uhr
Sehr geehrter Herr Amereller, ich möchte mich auf diesem Wege für diesen sehr ausführlichen und für mich sehr wertvollen Artikel bedanken! Er hat mir gerade meine Arbeit sehr erleichert.
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Kommentar zu der Einstufung einer CR2032 Knopfzelle von Nicolai Amereller, 22.11.2011, 09:52 Uhr
Egal ob wiederaufladbar oder nicht, egal ob Knopfzelle (hier: CR2032), Kleinbatterie oder Großbatterie: JEDE lithiumhaltige Batterie unterliegt den Gefahrgutvorschriften! Ob ein erleichterter Versand (etwa nach SV 188 ADR) in Betracht kommt, hängt nicht allein vom Batterietyp ab. Hierfür ist... » Weiterlesen
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