Leserkommentar zum Artikel

Der rechtssichere Verkauf: von Messern im Internet

Online-Händler müssen beim Messerverkauf das Waffengesetz beachten. Messer mit Waffeneigenschaft dürfen nur an Volljährige verkauft werden und erfordern eine Altersverifikation. Die Novellierung des Waffenrechts 2024 verschärft die Vorschriften weiter.

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Messer

Beitrag von Uwe Jarmatz
07.10.2011, 15:05 Uhr

Schön endlich auch mal einen Rechtsanwalt mit gutem Sachverstand im Waffenrecht kennenzulernen. (ist Ernst gemeint)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Schwert Sammlungen. von Milanov, 25.01.2023, 12:19 Uhr

    hallo herr müller Ich möchte eine Schwertreplik kaufen. Benötigen Sie eine Sondererlaubnis der Polizei, um eine Schwertreplik zu besitzen? das Schwert ist nicht stumpf.

  • Messer bzw. Speer auf Flohmarkt von Alexander Vell, 18.05.2022, 08:19 Uhr

    Hallo Versteh ich Sie richtig: yich dürfte also kein (Waffen)Messer auf einem Flohmarkt verkaufen? Wie verhält rs sich bei einem afrikanischen (Deko) Speer mit 80cm Metallspitze? Schönen Dank schonmal

  • Straftat von Haubenreißer, 12.06.2020, 21:25 Uhr

    Wenn ich ein Messer online als Dekoration verkauft, dies der Kunde aber schärft und eine Straftat begeht, werde ich dafür haftbar gemacht?

  • 202 mm Klinge von Kevin, 01.09.2019, 00:28 Uhr

    Darf ich als Privatperson ein Messer mit einer 202 mm langen Klinge (Gesamtlänge 324 mm) über eine Onlineplattform verkaufen, oder ist bereits der Besitz verboten?

  • Frage zum Waffenrecht von Rainer Bauch, 03.05.2016, 11:16 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller, darf ich diese Messer, die unter die Bezeichnung als Waffe fallen, als Onlinehändler ohne diese Waffenverkaufslizenz frei verkaufen? Vielen Dank und LG Rainer Bauch

  • Sehr gute Erklärung von Christian Rohde, 14.10.2013, 11:04 Uhr

    Ich kann nur den ersten Kommentar voll und ganz bestätigen. Inhaltlich sehr korrekt beschrieben.

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