Widerrufsrecht: Verbrauchereigenschaft, Ausschluss und Versandkosten – drei klassische Probleme in einem Urteil des AG Berlin-Köpenick
Als ob es nicht schon kompliziert genug wäre, Waren online zu verkaufen, wird es meist dann richtig verzwickt, wenn der Kunde seine Beute wieder loswerden will und den Rücktritt bzw. Widerruf erklärt. Aber wann ist ein Kunde ein „Verbraucher“? In welchen Fällen ist der Widerruf ausgeschlossen, und wer bezahlt beim wirksamen Rücktritt den Versand? Ein Urteil des AG Berlin Köpenick (25.08.2010, Az. 6 C 369/09) behandelt in geradezu vorbildlicher Kürze drei ganz klassische Problemstellungen beim Widerruf des Verbrauchers.
Widerrufsrecht
Beitrag von Thomas Ramseier-Keilhack
09.06.2011, 10:59 Uhr
Bravo, Herr Keller! und Danke für die Mitteilung. Chapeau auch für das Amtsgericht Berlin-Köpenick.
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