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Motorschaden nach Generalüberholung: Werkstatt haftet nicht, aber der Hersteller

Wird ein Automotor von einer Werkstatt mit Originalteilen überholt und kommt es danach zu einem Motorschaden, so haftet für entstandene Schäden wie Austauschmotor, Nutzungsausfall und Gutachten nicht die Werkstatt. Aber der Hersteller des fehlerhaften Bauteils kann nach den Grundsätzen der Produkthaftung auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

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Konsequenzen für den Anwalt?

Beitrag von Schindler
12.04.2011, 16:26 Uhr

Konsequenzen für den Anwalt?

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