FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update
Mittlerweile fast ein Jahr liegt die mittelgroße Reform des Widerrufsrechts im BGB zurück. Zudem wird es schon bald neue Änderungen im Widerrufsrecht geben. Dies ist uns Anlass genug, Sie im Rahmen neuer und angepasster FAQ über das Widerrufsrecht und die geplanten Neuerungen (vgl. Fragen 37-40) zu informieren.
32. = Risiko der Rücksendung
Beitrag von Lyssia
10.09.2010, 01:13 Uhr
32. Wer trägt die Gefahr dafür, dass bei der Rücksendung die Ware beschädigt wird oder sogar verloren geht? Von Gesetzes wegen trägt der Verkäufer das Risiko, dass auf dem Rücksendeweg die Ware beschädigt wird oder verloren geht. _____________________________________________________________
So etwas kann nur "hirnlosen" Politkern einfallen. Selbst in der AO steht, dass der Absender in der Beweispflicht für die Zustellung ist wenn es hart auf hart kommt (z.B.bei Zustellung von Bescheiden). Aber mit dem unter Punkt 32. genannten Satz der Risikotragung ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Wie kann ich als Unternehmer das Risiko für etwas tragen, das ich weder beeinflussen noch überwachen kann??? Ich habe es selbst schon erlebt, dass angeblich Ware vom Käufer an mich als Gewerbetreibende zurückgeschickt worden sein soll, die nie bei mir ankam. Eine Sendungsverfolgung war nicht möglich, da der "liebe Kunde", dem man noch behilflich bei der Suche sein wollte, keinen Nachweis erbringen konnte. Das ganze gipfelte noch in einer negativen Bewertung bei ebay, die mir bei Nichterstattung des Betrages per mail angedroht und dann auch abgegeben wurde! Das Gesetz sagt zur Rückabwicklung: Zug um Zug das heißt eigentlich: Ware zurück - Geld zurück Aber welcher Verkäufer erstattet Geld wenn er keine Ware zurück bekommt??? Der viel gepriesene ebay-Verkäuferschutz war gleich NULL. EBAY entfernte trotz der vorangegangenen Bewertungserpressung die negative Bewertung nicht obwohl drei(!) verschiedene Kundendienstmitarbeiter mit Zusatzausbildung für Bewertungen telef. sagten die Entfernung sei nach den Richtlinien möglich und würde mit dieser Empfehlung auch an den Sicherheitsdienst weitergegeben. Mittlerweile hatte ich mit mindestens 5-6 Leuten vom Sicherheitsdienst mailkontakt und jeder lehnt die Löschung mit einer anderen Begründung ab. FAZIT für Verkäufer: da der IQ auf der ebay-Plattform u. beim Service ständig zu sinken scheint..... WEG DAVON...ADIEU EBAY
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen
-
Widerruf und Unternehmer von Artaud, 27.01.2012, 11:09 Uhr
Die Unterscheidung Unternehmer-Verbraucher ist mir nicht ganz klar. Wenn ich z. B. als Arbeitssuchender im Internet in eine Liste eintrage für Lektoren und Übersetzung, trete ich dann automatisch als Unternehmer auf? Gilt dann das Widerrufsrecht von 2 Wochen nicht mehr und kann der Vertrag z. B.... » Weiterlesen
-
40 Euro Klausel von Anonym, 02.09.2011, 15:03 Uhr
sollte auch erwähnt werden, das diese extra erwähnt werden muss in den AGB da sonst viele abgemahnt werden.
-
Originalrechnung erforderlich beim Widerruf von ein Widerrufer, 01.04.2011, 15:34 Uhr
Ich habe ein Artikel widerrufen. Dabei habe ich, wie bei den beiliegenden Hinweisen gefordert, die Originalrechnung dazu gelegt. Nun bestreitet der Händler, dass die Orignalrechnung bei der Rücksendung beilag. Es wird nun gefordert, dass ich die Orignalrechnung nachreiche, sonst erfolgt die... » Weiterlesen
-
Widerrufsrecht von Peter Kemper, 09.09.2010, 18:42 Uhr
Auch die gesetzliche Regelung zum Widerrufsrecht in puncto Zurücksendung der Ware durch den Kunden (B2C) und Auferlegung der Versand- und Verpackungskosten an den Verkäufer schlägt dem Fass den Boden aus. So viel Dummheit, Ignoranz und Frechheit der gesetzgebenden Organe ist unfassbar. Ich weiß... » Weiterlesen
-
widerrufsrecht von angelika bayer, 09.09.2010, 16:38 Uhr
ich habe letze Woche von einem assessor jr. ein anschreiben erhalten,in dem er mich zum thema Widerruf .ich habe in meinen agbs die obligatorische Mängelanzeigepflicht innerhalb des widerrufrechtes angegeben.Er schrieb mir,dies sei nicht zulässig.Hinzu kommt,daß er mich bittet,auf grund dieser... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben