FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update
Mittlerweile fast ein Jahr liegt die mittelgroße Reform des Widerrufsrechts im BGB zurück. Zudem wird es schon bald neue Änderungen im Widerrufsrecht geben. Dies ist uns Anlass genug, Sie im Rahmen neuer und angepasster FAQ über das Widerrufsrecht und die geplanten Neuerungen (vgl. Fragen 37-40) zu informieren.
Widerrufsrecht
Beitrag von Peter Kemper
09.09.2010, 18:42 Uhr
Auch die gesetzliche Regelung zum Widerrufsrecht in puncto Zurücksendung der Ware durch den Kunden (B2C) und Auferlegung der Versand- und Verpackungskosten an den Verkäufer schlägt dem Fass den Boden aus. So viel Dummheit, Ignoranz und Frechheit der gesetzgebenden Organe ist unfassbar. Ich weiß nicht, warum man immer so tut, als ob nur Pullöverchen herum gesendet werden. Wie sieht es denn aus, wenn da so ein Kunde den antiken empfindliche Schranknachbau, den ich mit viel Mühe und Enthusiasmus selbst transportiere und auf Rundfahrten ausliefere, dann mit einer Möbelspedition zurücksendet. Diese dann aber x-mal so teuer ist wie ich es selbst oder mit meiner Hausspedition leiste berechne. Dann soll ich die nächsten 10 Schränke so verkaufen, um diesen Verlust dann zu kompensieren oder versuchen den Schrank gleich im Preis so zu erhöhen, dass ich den widerrufenden Kunden dann finanzieren kann. Das empfinde ich als ungerecht und asozial. Widerrufsrecht bei Schuhen oder Kleidung macht ja Sinn, aber doch nicht bei Möbeln, die gut bebildert und beschrieben sind. Es ist ja manchmal schon grotesk, warum Kunden meine Möbel zurückgeben wollen. Z.B. weil sie nicht durch deren Wohnungs- und Zimmertüren passen, weil sie sich in der Artikelnummer vertan haben .... Also die gesetzliche 'Regelung ist da nicht gerade intelligent. Peter Kemper 09092010
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