Gewährleistungsrecht: Beweislastumkehr nach § 477 BGB
In Teil 3 unserer neuen Serie zur Gewährleistung geht es um das Beweisrecht. Generell gilt im deutschen Zivilrecht der Grundsatz, dass der Anspruchsteller die Voraussetzungen für den Anspruch, den er geltend macht auch beweisen muss. In einigen Fällen werden jedoch, beispielsweise zur Gewährleistung eines höheren Verbraucherschutzes, Ausnahmen zu diesem Grundsatz gemacht. Diese Ausnahmen sind unter dem Begriff „Beweislastumkehr“ zusammengefasst. Lesen Sie im Folgenden was es mit der Beweislastumkehr des § 477 BGB im Gewährleistungsrecht auf sich hat.
sind Mottenlöcher nach 10 Monaten Sachmangel?
Beitrag von Imke
11.12.2024, 13:46 Uhr
Hallo, ich verkaufe u.a. Kaschmirpullover, nun hat eine Käuferin 10 Monate nach Kauf beim Herausholden des Pullovers nach dem Sommer mehrere Löcher entdeckt und will ihn deswegen reklamieren. Sie hat Fotos des Pullovers geschickt, es sind eindeutig Mottenlöcher und der Pullover sieht auch sonst sehr ungepflegt (viel Pilling) aus. Fällt das unter die Gewährleistung oder ist das unsachgemäßer Gebrauch? Vielen Dank für eine Antwort
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