Leserkommentar zum Artikel

Der richtige Umgang mit Gutscheinen - was müssen Online-Händler beachten?

Es ist eines der beliebtes Geschenke, die zu (fast) jedem Anlass Verwendung finden: Gutscheine! Der Umgang mit Gutscheinen wirft für Online-Händler jedoch viele rechtliche Fragen auf, z.B: Sind Gutscheinbedingungen erforderlich? Gibt es ein Widerrufsrecht für Gutscheine? Wann verjähren Gutscheine? Wir beantworten in unserem Beitrag die wichtigsten Fragen rund um Gutscheine.

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Frage zu Blanko Gutscheinen

Beitrag von Silvia
03.12.2024, 11:27 Uhr

Ich habe eine Wellness Praxis und nun möchte ein Unternehmer zu Weihnachten 30 Blanko Gutscheine verschenken. Das bedeutet, er verschenkt Geschenkgutscheine an Mitarbeiter, Geschäftspartner etc. und wenn diese in meine Praxis kommen, können Sie sich eine Wunschanwendung aussuchen, ich soll denjenigen dann behandeln und meinem Unternhemer-Kunde eine Rechnung schicken. Handelt es sich hierbei um eine "Weihnachtsaktion"? Für mich als Unternehmerin macht es null Sinn und mir mein Wiehnachtsgeschäft kaputt. Wie sehen Sie das oder wie können beide Seiten tatsächlich etwas voneinander haben? Mir persönlich gefällt es nicht und ich finde es als Geschenkgeber auch sehr unpersönlich und für mich als Unternehmerin auch unkalkulierbar. Ich habe nichts davon und für den Beschenkten hat es keinen Wert. Würde mich über Eure Einschätzung sehr freuen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • verschenkter Gutschein im Widerruf von Oliver Thoma, 18.04.2019, 14:50 Uhr

    Danke für die recht ausführliche Darlegung die sich weitgehend mit unserem Verständnis deckt. Gutscheine haben ja nun den Charakter, das sie verschenkt werden. Der Onlinehändler hat bei diesem Vorgang allerdings ja eine Dreiecksbeziehung. Kunde A kauft den Gutschein in Höhe von 100 € und schenkt... » Weiterlesen

  • Diese Auffassung wird gefühlt abgeschrieben im Internet vertreten, aber ... von Ralph, 31.01.2019, 20:24 Uhr

    ... da es sich bei digitalen Gutscheinen um eine Ware handelt die für die Rückgabe ungeeinet ist muss ich dieser Auffassung widersprechen. Bei einer Rücknahme eines digitalen Gutscheins, den ich ggf. weiterverkauft habe da ich keine Schuhe möchte, kann ich ggf. den Gutscheinwert prüfen und somit... » Weiterlesen

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