Leserkommentar zum Artikel

Ist Werbung als Paketbeilage (Paketflyer) rechtlich zulässig?

Die Vielfalt an Marketing-Ideen scheint unbegrenzt. Doch was kreativ und wirkungsvoll erscheint, bewegt sich nicht immer im erlaubten Rahmen. Ein Beispiel dafür sind Paketbeilagen – also Prospekte, Flyer oder Gutscheine, die Online-Händler ihren Warensendungen beilegen, um ihre Produkte zu bewerben. Aber ist diese Werbung überhaupt zulässig?

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Juckt mich nicht die Bohne

Beitrag von D.
04.11.2024, 03:41 Uhr

Mir ist das völlig egal, ob das "verboten" ist oder nicht. Wenn ich Flyer wo hineinlege, dann mache ich das einfach! Und wenn ich Flyer nicht haben will, die in einem Paket liegen, werfe ich sie in meine Papiertonne. So einfach kann das Leben sein. Aber natürlich kann man auch über sowas Sinnfreies endlos diskutieren, Gesetze dazu erfinden und sich echauffieren, bis der Blutdruck steigt. Das ist halt die Mentalität in diesem Land.. gesunder Menschenverstand ist seit der Brühe nicht mehr vorhanden.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Widerruf von Justin Case, 09.06.2023, 06:47 Uhr

    Kann ich als Verbraucher der zukünftigen Beilage solcher Flyer widersprechen?

  • Einkaufsmanagement von Andreas Lang, 13.05.2020, 15:02 Uhr

    Ist die Beilage in Form eines Gutscheins zulässig, dessen Einlösung aber an weitere Bedingungen geknüpft ist? Z. B. Wertgutschein über 15 € bein nächsten Online-Einkauf, sofern zuvor ein Versicherungsvertrag geschlossen wurde?

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