EU-Produktsicherheitsverordnung - Auch gebrauchte und beschädigte Produkte betroffen?
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) samt ihren Kennzeichnungspflichten gilt ausdrücklich auch für gebrauchte Produkte – allerdings nicht für alle. Bei beschädigten Produkten kommt es auf weitere Voraussetzungen an. Wir bringen in diesem Beitrag Licht ins Dunkel.
Was ist mit Second Hand Kleidung?
Beitrag von TZ
16.07.2024, 10:11 Uhr
Mir ist immer noch unklar, wie das bei Second Hand Kleidung zB aus den 50-80er Jahren funktionieren soll. Wie ist ein Hersteller zu benennen, wenn es dazu keinerlei Infos in der Kleidung gibt, von elektronischen Adressen, wie eMail/www ganz zu schweigen, da Internet noch Zukunft war. In 80% aller Kleidungsstücken aus diesen Jahrzehnten fehlen sogar sämtliche Etiketten.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben