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Leserkommentar zum Artikel

FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Anwendungsbereich, Händlerpflichten und Übergangsvorschriften

Ab 13. Dezember 2024 wird die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gelten. Viele Händler müssen sich aber schon heute mit der Umsetzung ihrer Pflichten auseinandersetzen, um die Umstellung rechtzeitig zu schaffen. Wir geben in diesem Beitrag erste Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Anwendungsbereich der GPSR, den neuen Händlerpflichten und den Übergangsvorschriften.

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GPSR - Ganz ruhig bleiben

Beitrag von Dieter
03.07.2024, 19:20 Uhr

Zunächst hab ich auch gedacht, ich hör jetzt schon auf statt erst Ende 2025. Aber so schlimm ist das alles nicht. Alte Artikel, die vor dem 13.12.2024 in den Verkehr gebracht wurden, auch von Importeuren oder Großhändlern, sind ohnehin ausgenommen von der GPSR. Hinterlegt werden, müssen die Daten des Herstellers !!! Euer Großhändler ist in der Regel nicht der Hersteller. Wir kaufen bspw. Ware über einen Großhändler und Importeur. Wir lassen uns von diesem die Adressen der Asiaten in Taiwan, Vietnam und Indonesien geben und hinterlegen diese Daten in unseren Angeboten, natürlich nicht die Adressen unserer Liefefranten. Ich glaube kaum, dass euer Kunde dort direkt kaufen wird. Ich glaube auch nicht, dass diese Adressen jemals ein Marktbeauftragter kontrollieren kann oder will, solange diese nachweislich Hersteller eures Lieferanten bzw. Großhändlers sind. Wenn 80 Millionen für einen Hühnerstall in China für angebliche Umwelt-Zertifikate ungeprüft an nicht existierende Zertifikatausteller aus China gezahlt werden, braucht man sich keine Sorgen machen. Wir sind in Deutschland und es ist 2024 ! Als EU-Verantwortlicher war ohnehin schon immer eine Person anzugeben, sofern ihr bei amazon o.ä. Plattformen verkauft hat. Diese Person könnt ihr gem. der GPSR oder der Vorgängerverordnung selbst oder ein Angestellter in eurem Betrieb oder ein von euch Beauftragter sein. Es muss nur dokumentiert werden. Wenn jetzt der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass ihr Ware bei einem in DE ansässigen Hersteller kauft, der auch in DE produziert und auch noch direkt an Endkunden verkauft, macht euch selbst zum Hersteller, indem ihr bspw. dem T-Shirt noch ein Elefantenlogo o.ä. beilegt, oder den Artikel anderweitig ergänzt, ohne das Originalprodukt in seiner Beschaffenheit zu ändern. Die Konformitätsbescheinigungen/ Begleitpapiere für das Shirt und das Elefantenlogo oder 2 Extra-Knöpfe braucht ihr ohnehin. das tackert ihr zusammen, schreibt per KI eine Zusammenfassung mit Risikobewertung (Knopf könnte verschluckt werden), Stempel und Unterschrift drauf und ab damit in eine Cloud für die nächsten 10 Jahre. Die Risikobewertung selbst muss nicht veröffentlicht werden, wir machen es aber als Download oder Text am Ende der Angebote, um den ganzen Unsinn dieser neuen Verordnung u dokumentieren. Wenn möglich deckt ihr euch noch vor dem Dezember mit Ware ein oder ihr kauft nach dem 13.12.2024 solange möglich noch Ware bei euren Händlern, die diese noch vor dem 13.12.2024 eingekauft importiert haben. Für diese Artikel greifen die neuen Vorschriften nicht. Die meisten sollten so zumindest ohne viel Aufwand das Jahr 2025 überbrücken können. Dann mal abwarten, was sich getan hat. Bisher hat sich alles in Rauch aufgelöst, DSGVO, CE-Kennzeichnung usw. Fragt heute kein Mensch mehr nach. Aber trotzdem bleibt an den "Kleinen" wieder viel Arbeit hängen, einige hören deswegen ganz auf und dem Endverbraucher bringt das gar nichts, wenn er weiß, dass Ho Chi Wan sein T-Shirt in Malaysya zusammengenäht hat und der online Händler nicht mehr existiert .

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 42 Kommentare vollständig anzeigen

  • Geliefert wie (politisch) bestellt von Toto, 03.07.2024, 18:40 Uhr

    Das Anbieten von Gebrauchtware könnte für viele nicht mehr wirtschaftlich sein ab demnächst. Wenn ich das so richtig interpretiere. Hilft ja alles nichts - 100 Neuware-Zulieferer der Konkurrenz anschreiben mit superfrechen Angeboten bei Abnahme hoher Stückzahlen ... und vielleicht melden sich 2... » Weiterlesen

  • Die machen damit den ganzen Markt kaputt von Christian, 03.07.2024, 15:02 Uhr

    Gebrauchtware wird so unmöglich sein weiter zu verkaufen. Da kann man gleich dicht machen. Auch die Verkaufsplattformen werden dann unattraktiv werden. Die leben doch von der Vielfalt. Das wird ja schlimmer als in der DDR. Dann noch die Preisgabe bei Neuware des Herstellers MIT E-MAIL. Habe gelesen... » Weiterlesen

  • @Stefan, auf Plattformen keine Chance von Gerd, 03.07.2024, 14:54 Uhr

    Villeicht kann man aber die Produkte vor dem 13. Dezember im eigenen Onlineshop einstellen und sich darauf berufen. Nur wie gesagt, auf Plattformen hast du keine Chance. Die löschen ab 13.12. alle Produkte, die nicht mit sämtliche Nonsensinformationen hinterlegt sind, sowie zb schon letztes Jahr... » Weiterlesen

  • Verwirrt von Stefan, 03.07.2024, 14:26 Uhr

    "Wegen der Übergangsbestimmung in Art. 51 GPSR dürfen Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sind, weiterhin ohne Beachtung der Vorgaben der GPSR vertrieben werden, wenn sie mit den Vorgaben der Richtlinien 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit im... » Weiterlesen

  • Nochmal ich bezüglich Betriebsgeheimnisse von Birgit, 03.07.2024, 14:24 Uhr

    Seine Betriebsgeheimnisse dick und fett auf dem Produkt selbst aufzukleben (Herstelleradresse, samt Mailkontakt) ist vergleichbar, als wenn man gezwungen wird, seine Bankverbindung samt PIN im Internet zu veröffentlichen. Es freut sich der Großkonzern, den Hesteller des beliebten Konkurrenzprodukts... » Weiterlesen

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  • Urlaub von Mario Babac, 02.07.2024, 14:20 Uhr

    heute das erste Mal von diesem neuen Bürokratiemonster erfahren. Das Beste dabei ist, daß selbst Anwälte die diesen Bericht geschrieben haben bei manchen Stellen schreiben, daß die Ausführung dazu gesetzlich noch nicht so klar geregelt sei. Unfassbar !!!!! Wie dem auch sei, habe gerade meiner Frau... » Weiterlesen

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    "Möglicherweise wird die Rechtsprechung über die Zeit für etwas mehr Klarheit sorgen" Selbstanspruch "Klarheit & Wahrheit" der Legislative in a nutshell. Ist diese EU reformfähig oder ist dieser Zeitpunkt längst überschritten?

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    Wie soll das zB bei Second Hand Kleidung umgesetzt werden? Ich verkaufe u.a. Kleidung aus den 50-80 Jahren, teilweise gibt es überhaupt keine Etiketten mehr in den Artikeln, Hersteller völlig unbekannt und exestieren seit Jahrzehnten gar nicht mehr. Ist dann ab 13.12. Schluss mit Second Hand? Darf... » Weiterlesen

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