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Leserkommentar zum Artikel

Abmahnfalle Herstellerangabe: Irreführung unbedingt vermeiden

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Online-Händler irreführende Angaben zum Hersteller der angebotenen Ware tätigen. Zumeist passiert dies auf Verkaufsplattformen wie z.B. Amazon, wenn ein zwingender Eintrag zum Hersteller gefordert wird. Oft erfolgen diese falschen Angaben, weil Händler nicht wissen, was dort einzutragen ist. Da die Thematik aktuell abgemahnt wird, sollte unbedingt auf zutreffende Angaben geachtet werden.

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Großhändler Importeure

Beitrag von Robert P.
03.07.2024, 12:10 Uhr

Wie sieht denn die Informationspflicht bei Großhändlern und Importeuren aus?

Letztendlich sind diese ja überwiegend keine Hersteller, sondern bestellen ihre Ware über x-verschiedene Hersteller und verkaufen diese dann an Händler weiter. Diese Großhändler und Importeure bieten dann die Ware unter ihrem Namen an, obwohl verschiedene Großhändler und Importeure durchaus die gleiche Ware, aber dann mit unterschiedlichen Waren weiter anbieten. Ich spreche jetzt nicht von Produkten die bereits ein festes Branding vorweisen können. Wenn ich den oben stehenden Text richtig verstehe, wäre das bereits ein Verstoß.

Besonders bei Amazon kann man das sehr gut sehen, also dass es teilweise mehrere identische Angebote, aber mit unterschiedlichen Herstellern, bzw. Großhändler und Importeure gibt. Gerne geht dann Amazon auch hin und fasst verschiedene - für sie aber gleich aussehende Artikel - zusammen. Folglich würde unter Umständen der falsche Hersteller verwendet. Wobei bei diesen Artikeln überwiegend auch nur die Großhändler und Importeure und nicht die eigentlichen Hersteller angegeben wurden.

Wie auch schon in einigen Beiträgen zu lesen, werden diese Großhändler und Importeure einen Teufel tun und die eigentlichen Herstellernamen inkl. sämtlicher Daten preiszugeben.

Selbst wenn jetzt die Großhändler und Importeure einen eingetragenen und geschützten Namen haben, ändert sich nichts an der Tatsache, dass sie nunmal keine Hersteller sind, vielleicht bis auf wenige Ausnahmen.

Jetzt auch grade im Bezug auf die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) wird vermutlich vielen Händlern nur noch die Schließung des Betriebs übrig bleiben, da man vermutlich die geforderten Angaben einfach nicht bekommt.

Trotz vieler gelesener Beiträge zum Thema EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) bleiben für mich noch Fragen offen.

1. Fallen jetzt wirklich alle Artikel unter diese Verordnung? Bei vielen Artikeln kann ich das ja noch nachvollziehen, was ist aber mit Produkten die keinerlei Funktion haben, also beispielsweise eine Vase, eine Dekofigur, oder Artikel die man einfach irgendwo hinstellt und mehr nicht? Müssen dazu dann auch ggf. Sicherheitsprüfungen vorgenommen werden, also ähnlich CE-Kennzeichnung? Müssen dazu dann auch Warnhinweise angebracht werden? Ich spare mir jetzt verschiedene Beiträge im Bezug auf die Nutzung einer Mikrowelle.

2. Nicht ganz klar bin ich darüber, ob das nun nur den reinen Onlinehandel, oder auch den stationären Handel betrifft. Der Onlinehandel ist ja sowieso schon bei vielen Verordnungen schlechter gestellt, als der stationäre Handel.

Es ist hier jetzt zwar kein Forum, aber vielleicht kann man dazu trotzdem einmal eine kurze Stellungnahme bekommen.

Vielen Dank!

P.S.: Ich bin bereits gespannt wie verschiedene Marktplätze mit den Angeboten umgehen. Nicht selten gibt es - grade im Elektro-Bereich - hunderte identische Produkte - vermutlich alle vom gleichen Hersteller, aber mit Händler- und nicht Hersteller-Namen.

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