GPSR - Wer ist Hersteller, verantwortliche Person & Co?
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) beschäftigt Händler nicht nur im Hinblick auf die neuen produktsicherheitsrechtlichen Informationspflichten im Fernabsatz. Schon die Bestimmung der einzelnen Wirtschaftsakteure macht vielen Händlern zu schaffen. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick darüber, welche Akteure Hersteller und verantwortliche Personen im Sinne der GPSR sind und daher von Händlern auch als solche in Produktangeboten angegeben werden müssen.
Herr
Beitrag von Michael Berger
02.07.2024, 13:54 Uhr
Hallo, es wird sehr kompliziert für kleine Händer und Nischenverkäufer.
Wir verkaufen Oldtimerteile, u.a. für Datsun aus Japan. Alles keine Nachbauteile sondern Lagerbestände und alte Lagerware. Also Hersteller der Teile war Datsun so im Zeitraum 1974 bis 1983. Der Hersteller ist komplett weg vom Welt-Markt erst seit 2022. Aus Europa schon seit 2002.
Was gebe ich als Hersteller Angaben und was schreibt man zum Bevollmächtigen???
Was macht die EU hier für Unsinn und wem hilft soetwas?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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Sales Manager von Ernst Luetgendorff, 03.07.2024, 11:39 Uhr
Gilt das nur, wenn man die produzierten Güter an Endverbraucher liefert, oder auch B to B? Danke.
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Auf dem Weg zur Planwirtschaft von martin_bz, 03.07.2024, 08:18 Uhr
Verfolge das Thema jetzt seit knapp 1/2 Jahr, und egal wie man es windet und wendet, es ist eine einzige Datenkranke mit einem Rattenschwanz an Bürokratie. Der freie Markt wird weiter beschnitten, sowohl inner- als auch für außereuropäische Teilnehmer. Und dabei bleibt es nicht, denkt an... » Weiterlesen
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