Abmahnfalle Herstellerangabe: Irreführung unbedingt vermeiden
In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Online-Händler irreführende Angaben zum Hersteller der angebotenen Ware tätigen. Zumeist passiert dies auf Verkaufsplattformen wie z.B. Amazon, wenn ein zwingender Eintrag zum Hersteller gefordert wird. Oft erfolgen diese falschen Angaben, weil Händler nicht wissen, was dort einzutragen ist. Da die Thematik aktuell abgemahnt wird, sollte unbedingt auf zutreffende Angaben geachtet werden.
Amazon Listings müssen gelöscht werden
Beitrag von Thomas
01.07.2024, 15:33 Uhr
Was im Artikel nicht erwähnt wird: Bei Amazon Listings können Angaben zur Marke oder zum Hersteller nicht geändert werden.
Wenn also die zB vor 5 Jahren im Listing eingetragenen Daten nicht 100% zum heute verkauften Produkt passen, dann muss man das Listing löschen. Der Schaden kann durchaus beträchtlich sein, da Verkaufshistorie und Bewertungen so natürlich auch gelöscht werden.
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