Top-15 FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Anwendungsbereich, Händlerpflichten und Übergangsvorschriften
Ab 13. Dezember 2024 wird die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gelten. Viele Händler müssen sich aber schon heute mit der Umsetzung ihrer Pflichten auseinandersetzen, um die Umstellung rechtzeitig zu schaffen. Wir geben in diesem Beitrag erste Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Anwendungsbereich der GPSR, den neuen Händlerpflichten und den Übergangsvorschriften.
Sollte die EU nicht einfach den Handel für EU Händler verbieten? Wäre ehrlicher
Beitrag von Birgit
26.06.2024, 01:10 Uhr
1) Wer blickt da noch durch ? 2) WEM GENAU ist damit geholfen? Dem Käufer nicht und dem Händler nicht, WEM, bitte?
3) gibt es irgendein Produkt, welches ein Händler vollkommen normal irgendwo verkaufen könnte? Im Onlineshop nicht, auf Plattformen nicht...villeicht auf dem Flohmarkt?
Meiner Meinung nach, könnte die EU einfach den Handel verbieten, natürlich nur für europäische Händler, denn dieser scheint ungemein zu stören.
Überleben werden nur ein paar große Konzerne, die ihre Informations-und Rechtsberater haben und sich darum kümmern.
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Der absolute EU Wahnsinn von Daniel Kühne, 25.06.2024, 11:45 Uhr
Das ist der absolute Wahnsinn! Nicht nur das ich meinen Kunden und Mitbewerbern damit offenbaren muss, welcher Großhändler mich beliefert, und damit auch noch ungewollt meinen Mitbewerbern und Kunden die Möglichkeit gebe ggf. billiger dort selbst einzukaufen. nein, dazu kommt noch das ich z.b.... » Weiterlesen
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Wer ist die verantwortliche Person in der EU? von Ingo Siemon, 24.06.2024, 14:36 Uhr
Am Beispiel des blauen Turnschuhs im Artikel. * Dieser wird von einem deutschen Händler online angeboten. * Der Hersteller ist in den USA. * Der Hersteller hat keinen Sitz in der EU. Wer ist denn jetzt diese verantwortlichen Person in der EU? Das verstehe ich leider immer noch nicht.
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