Top-15 FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Anwendungsbereich, Händlerpflichten und Übergangsvorschriften
Ab 13. Dezember 2024 wird die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gelten. Viele Händler müssen sich aber schon heute mit der Umsetzung ihrer Pflichten auseinandersetzen, um die Umstellung rechtzeitig zu schaffen. Wir geben in diesem Beitrag erste Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Anwendungsbereich der GPSR, den neuen Händlerpflichten und den Übergangsvorschriften.
Der absolute EU Wahnsinn
Beitrag von Daniel Kühne
25.06.2024, 11:45 Uhr
Das ist der absolute Wahnsinn! Nicht nur das ich meinen Kunden und Mitbewerbern damit offenbaren muss, welcher Großhändler mich beliefert, und damit auch noch ungewollt meinen Mitbewerbern und Kunden die Möglichkeit gebe ggf. billiger dort selbst einzukaufen. nein, dazu kommt noch das ich z.b. Produkte von Großhändlern beziehe, bei denen ich gar nicht weiß wie die Herstelleranschrift lautet oder wer der Hersteller ist. Oder Produkte (aktuelle Silbermünzprägungen), die von mir dann noch in Verpackungen (Kapseln oder Etuis) verpackt werden, wobei ich dann gleich doppelt Angaben machen muss, einmal zur Münze und einmal zu Verpackung. Der absolute EU-Wahnsinn!!!!
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Sollte die EU nicht einfach den Handel für EU Händler verbieten? Wäre ehrlicher von Birgit, 26.06.2024, 01:10 Uhr
1) Wer blickt da noch durch ? 2) WEM GENAU ist damit geholfen? Dem Käufer nicht und dem Händler nicht, WEM, bitte? 3) gibt es irgendein Produkt, welches ein Händler vollkommen normal irgendwo verkaufen könnte? Im Onlineshop nicht, auf Plattformen nicht...villeicht auf dem Flohmarkt? Meiner... » Weiterlesen
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Wer ist die verantwortliche Person in der EU? von Ingo Siemon, 24.06.2024, 14:36 Uhr
Am Beispiel des blauen Turnschuhs im Artikel. * Dieser wird von einem deutschen Händler online angeboten. * Der Hersteller ist in den USA. * Der Hersteller hat keinen Sitz in der EU. Wer ist denn jetzt diese verantwortlichen Person in der EU? Das verstehe ich leider immer noch nicht.
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