Leserkommentar zum Artikel

E-Mail-Marketing - wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden

Auch nach Geltung der DSGVO hat das Versenden von Werbe-E-Mails nichts an Bedeutung eingebüßt. Diese Form der Werbung ist noch immer äußerst effektiv und vor allem kostengünstig für den Werbenden. Welche Vorgaben gilt es allerdings zu beachten? Was ist unter Geltung der DSGVO noch möglich und wie kann ein Online-Händler seinem Pflichtenprogramm bestmöglich nachkommen? Wir haben einen Leitfaden erstellt und sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch die besonderen gesetzlichen Anforderungen einmal kompakt für Sie zusammengefasst.

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Einwilligung

Beitrag von Event-Karik. Tristan
24.04.2024, 08:45 Uhr

Ich frage mich, ob schon die Einholung der Einwilligung per email nicht schon als Werbung gilt. Bin eher daran interessiert, einzelne Werbeemails zu versenden, also keine Massen-Newsletter... und in meinem Fall eher auf im wahrsten Sinn "einmalige" Information als auf lästige Werbeslogans zu setzen...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • E-Mail Adressen von Verkaufsplattformen von Tobias, 20.03.2024, 15:14 Uhr

    Wie sieht es mit Kunden E-Mail Adressen aus, die von Verkaufsplattformen wie etsy, ebay, kasuwa usw. nach einem getätigtem Kauf an mich weitergeleitet werden? Darf ich diese E-Mail Adressen verwenden um nach § 7 Abs. 3 UWG Werbemails zu versenden? Vielen Dank Tobias

  • Reminder zur Bestätigungsmail rechtens? von Christian Beeck, 09.09.2021, 14:50 Uhr

    Sehr aufschlussreicher Artikel - vielen Dank. Für mich bleibt noch die Frage, inwieweit es zulässig ist, nach Versenden des Bestätigungslinks bei Nicht-Bestätigung einen zweiten "Reminder" zu senden, der neutral nochmals an die Notwendigkeit zur Bestätigung erinnert und klarstellt, dass bei... » Weiterlesen

  • Sind Mail an "info@" & kontakt@" oder ähnlich erlaubt? von Max, 15.07.2021, 14:05 Uhr

    Hallo, Ihr Artikel ist interessant aber ich frage mich ob Mails an allgemeine Adressen wie "info" oder "Kontakt" erlaubt sind. Gefühlt nehmen diese Mails zu und es scheint keinen zu interessieren. Vielen Dank. MfG

  • Benachrichtigung bei Social Media Plattformen von Marianne, 01.06.2016, 16:39 Uhr

    Anscheinend beziehen sich die gesetzlichen Regelungen auf den Online-Handel. Wie sieht es aber aus mit der Zulässigkeit der Benachrichtigungs-E-Mails von Social-Media-Plattformen? Sobald eine E-Mail-Benachrichtigung seitens der Plattform nicht gestattet ist, muss der Nutzer sich zwangsläufig aktiv... » Weiterlesen

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