Leserkommentar zum Artikel

Online-Händler aufgepasst: Die Europäische Kommission plant neue schwarze sowie eine EU-weite graue Liste

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für EU-weit gültige Käuferrechte vorgelegt, die den Verbrauchern den Einkauf im Internet und im Einzelhandel erleichtern soll (und den Online-Händlern das Leben weiter erschweren wird).

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zu Absatz Lieferverzug

Beitrag von klaus fischer
28.10.2008, 16:27 Uhr

zu Bei Lieferverzug oder Nichtlieferung hat der Verbraucher nun das Recht auf Kostenerstattung binnen höchstens 7 Tagen ab Lieferdatum. Dieser Anspruch ist in den meisten Mitgliedstaaten neu.

Wer hat das denn formuliert ? Welche Kosten ?-den Warenwert oder was ? Welche kosten soll ein Verbraucher geltend machen wenn ich später liefere als geplant ?

Gruß aus Mittelfranken klaus fischer

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • unglaublich von Klaus, 17.10.2008, 12:20 Uhr

    Ja, der Kleingewerbebetreibende wird kaputt gemacht. Richtlinien, Gesetze, Verfügungen, Abmahnungen....Man darf 17500 Umsatz machen, darin sind Anklauf, Porto, Verkaufserlös und sämtliche EBAY-Gebühren. Und wenn ich alles korrekt machen will, so wie ein grosses Versandhaus, rechtlich muss ich das... » Weiterlesen

  • Wertvolle Information von Kai Schöller, 09.10.2008, 10:09 Uhr

    Meine Güte, was kommt da nur noch alles auf uns zu? Schwarze, graue... vielleicht demnächst auch noch gelbe und rote Listen???

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