Leserkommentar zum Artikel

Das Widerrufsrecht für Dienstleistungen ab dem 28.05.2022

Zwar steht Verbrauchern im Fernabsatz auch für Dienstleistungen ein Widerrufsrecht zu. Anbieter können es aber frühzeitig zum Erlöschen bringen, wenn die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde. Zusätzlich gelten Sonderregeln für den Wertersatz im Widerrufsfall. Zum 28.05.2022 tritt für das Dienstleistungswiderrufsrecht ein neuer Rechtsrahmen in Kraft. Was für Anbieter zukünftig gilt, zeigen wir inklusive Formulierungsbeispielen in diesem Überblick.

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Deutsche Glasfaser Vertrag

Beitrag von D. Oegema
24.10.2023, 14:26 Uhr

Wir haben am 04. Januar 2023 ein internet Vertrag mit der Deutsche Glasfaser (DG) abgeschlossen, der Mitarbeiter der DG hat versprochen das der Anschluss im April/Mai aktiv sein soll. Seit Januar 2023 haben wir nichts mehr gehört oder gesehen von der DG. Jetzt möchten wir das noch nicht aktive Vertrag kündigen, geht das?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • unlautere Geschäftspraktiken Online Dienstleister von van der Wal, 12.12.2022, 00:22 Uhr

    Aufgrund einer Nachlassklärung benötige ich einen Grundbuchauszug und bin auf einen Internetanbieter hereingefallen, der wohl mit der Informationsseite des Gerichtes verlinkt war und mir wurde die ganze Zeit suggeriert, dass ich auf der Internetseite des Grundbuchamtes wäre und dort den... » Weiterlesen

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