Leserkommentar zum Artikel

Gewährleistung: Rechtslage bei überlangen Reparaturen

Ist eine Kaufsache mangelhaft, hat der Käufer nach seiner Wahl entweder einen Anspruch auf Neulieferung oder auf Reparatur. Reparaturen können hierbei zwar naturgemäß mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Neuversand. Selbstverständlich muss der Kunde aber nicht ewig auf deren Abschluss warten. Wann dauert eine Reparatur im Rechtssinne übermäßig lange und welche Rechte ergeben sich hieraus für den Kunden?

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Gewährleistungsrecht verwässert - Nutzungsausfall?

Beitrag von Marie
25.09.2023, 18:49 Uhr

Kindersitz wurde wg. Mängeln nach 3monatiger Nutzung (2,3mal die Woche) nach vorheriger Ankündigung mit den Mängeln und Rückantwort dem Händler eingesendet. Händler sagte zu, nach Eingang des defekten Kindersitzes SOFORT einen neuen Kindersitz loszusenden per Mail. 6 Wochen lang blieb der Händler uns ggü. untätig, kommunizierte nicht, versandte keinen Sitz, ließ uns im Unwissen. Bis wir schlussendlich vom Kaufvertrag zurücktraten. Es dauerte nochmal ewig, bis wir unser Geld zurückerstattet bekamen.

Wir hatten von Beginn an eine Nacherfüllung durch Austausch eines anderen Sitzes gefordert. In den 6 Wochen wurden uns ständig andere Geschichten (Reparatur statt Tausch, Geld wurde bereits zurück erstattet, usw.) erzählt, warum der Sitz noch immer nicht versandt wurde, wie vereinbart. Der deutsche Sommer ist superkurz, wir haben 6 Wochen davon verloren. Hätte man uns informiert, dass es Problem gibt, hätten wir einen Sitz mieten können, bzw. wir hätten vor Versenden des einen Sitzes, uns einen sofortigen Ersatz beschafft. Mit zwei kleinen Kindern haben wir was Ausflüge betrifft, zu Hause gesessen. Was Alltagsbewältigung und Termine betrifft, nahm alles viel mehr Zeit in Anspruch, oder war nicht möglich.

Den geforderten Nutzungsausfall hat der Händler mit einem Gutscheincode von 35€ beantwortet. Wir müssten also für eine Entschädigung wieder bei ihm kaufen - ein Witz! Bis heute hat niemand gesagt, was das Problem war. Von Woche zu Woche wurden wir vertröstet.

Gibt es eine realistische Möglichkeit, hier einen Nutzungsausfall zu erhalten? Der Sitz befand sich ja noch in unserem Eigentum, welchen Wert hat ein Gewährleistungsanspruch, wenn man in der Schwebe gehalten wird, und diesen nicht nutzen kann, aber gesetzlich einen Sitz verwenden muss! Die Abwesenheit des Sitzes verursachte starke Einschränkungen und Umstellungen im Alltag.

Als Forderung für den Nutzungsausfall hatten wir die Tagesmiete für einen vergleichbaren Kindersitz angesetzt, da, wenn wir das gewusst hätten, einen solchen gemietet und dem Händler in Rechnung gestellt hätten. Aufgrund der Desinformationspolitik hatten wir hier aber real gesehen keine Handlungsmöglichkeiten, da man so ein Theater nicht Voraussehen kann. In einer Facebook-Gruppe hieß es "Pech gehabt". Sollte dem wirklich so sein, nimmt es dem Gewährleistungsrecht seine Wirksamkeit bzw. Sinnhaftigkeit. Denn es handelt sich nicht um ein Konsumprodukt, sondern um ein gesetzlich vorgeschriebenes Produkt zum Transport seiner (kleinen) Kinder, und ist nicht entbehrlich, wenn man mit dem Auto fahren muss. Danke für eine kurze Rückmeldung, ob das Geltendmachen eines Nutzungsausfalles durch Auszahlung erfolgversprechend wäre.

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