Leserkommentar zum Artikel

Plattform-Händerler: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer muss ins Impressum!

Bereits seit Juli 2021 muss jeder Händler, der auf einer Verkaufsplattform wie Amazon oder eBay verkaufen möchte, über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen. Doch das ist nicht alles: Diese Nummer muss dann zwingend auch im Impressum angegeben werden, was gerade bei Neubeantragungen der Umsatzsteueridentifikationsnummer in der Praxis dann gerne übersehen wird.

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Frau

Beitrag von Meier
30.03.2023, 21:53 Uhr

Guten Abend, verstehe ich richtig, dass ich die UmsatzsteuerID als Kleinunternehmer nun auch ins Impressum eintragen muss?

Besten Dank.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

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