Leserkommentar zum Artikel

Plattform-Verkäufer aufgepasst: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer muss ins Impressum!

Bereits seit Juli 2021 muss jeder Händler, der auf einer Verkaufsplattform wie Amazon oder eBay verkaufen möchte, über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen. Doch das ist nicht alles: Diese Nummer muss dann zwingend auch im Impressum angegeben werden, was gerade bei Neubeantragungen der Umsatzsteueridentifikationsnummer in der Praxis dann gerne übersehen wird.

» Artikel lesen


Frau

Beitrag von Meier
30.03.2023, 21:53 Uhr

Guten Abend, verstehe ich richtig, dass ich die UmsatzsteuerID als Kleinunternehmer nun auch ins Impressum eintragen muss?

Besten Dank.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Umsatzsteuernummer eigener Onlineshop von M. W., 31.03.2023, 17:26 Uhr

    Hallo! Was ist, wenn ich nicht auf einer Plattform verkaufe, sondern nur im eigenen Onlineshop. Brauche ich dann diese Ust. ID Nr. trotzdem im Impressum? Danke!

  • Frau von Diana, 31.03.2023, 13:20 Uhr

    Ich habe per Internet zwei Nummern beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Für meine Tätigkeit als Selbstständige, die Dienstleistungen erbringt habe ich eine bekommen. Für den Handel mit meinen Produkten (etsy) hat mir das Amt eine Nummer verweigert, weil ich beim Finanzamt als... » Weiterlesen

  • Die Umsatzsteueridentifikationsnummer muss ins Impressum von H.K., 31.03.2023, 12:13 Uhr

    Guten Tag, wir haben die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schon seit Anfang an in unserem Impressum stehen. Es macht keinen Unterschied. Im Gegenteil, somit wird den unseriösen Anwaltskanzleien, welche nur von Abmahnungen leben, den Wind aus den Segeln genommen. Und uns erspart es die unnötige... » Weiterlesen

  • Konfiguration Impressum von Anna B., 31.03.2023, 08:32 Uhr

    Wenn ich mein Impressum konfiguriere und als Kleinunternehmen eingetragen bin, wird mit die Ust.Nr. im konfigurierten Zustand nicht angezeigt. Wie muss ich diese nun im Impressum erklären? Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei