Leserkommentar zum Artikel

Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher ist verboten!

Die neue Verordnung (EU) 2019/1148 stellt Online-Händler, die Batteriesäure und damit die darin enthaltene Schwefelsäure verkaufen, vor neue Herausforderungen. Eine der wichtigsten Neuerung ist, dass der Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher ab sofort ausnahmslos verboten ist. Aber auch im gewerblichen Geschäftsverkehr sind einige Vorgaben wie die Informations- bzw. Dokumentationspflicht zu beachten. Die IT-Recht Kanzlei zeigt die Neuerungen auf und gibt Ihnen eine Check-Liste an die Hand, mit deren Befolgung Sie sich beim Verkauf von Batteriesäure nicht die Finger verbrennen!

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F&E

Beitrag von Bernhard
06.07.2022, 15:18 Uhr

Wir haben auch von unserem Lieferanten für Schwefelsäure aufgrund dieser VO eine Endverbleibserklärung zugeschickt bekommen, auf der die bevollmächtigte Person Daten aus dem Personalausweise zwecks Identitätsfeststellung machen soll. Welche Daten aus dem Perso sind dabei zwingend lt. dieser VO, Name, Nummer des Perso, Datum Ausstellung, Gültigkeit etc.? Welche Angaben sollte man auf keinen Fall übermitteln?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • In Batterien enthaltene Säure? von Jörg Winkel, 12.04.2021, 09:03 Uhr

    Wie verhält es sich denn säuregefüllten Batterien, bei vielen Modellen kann die Säure einfach entnommen werden?

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