Leserkommentar zum Artikel

Anpassung der Widerrufsbelehrung für Verkauf digitaler Inhalte zum 28.05.22 erforderlich

Zum 28.05.2022 greifen gesetzliche Änderungen im Bereich des Widerrufsrechts im Fernabsatz. Diese Änderungen machen eine Anpassung der Widerrufsbelehrung für den Verkauf von digitalen Inhalten erforderlich.

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Beitrag von Martin Bomhardt
18.05.2022, 15:02 Uhr

Wir haben in der Bestellbestätigung (die automatisch versendet wird, nachdem der Kunde im Zuge der Bestellung den Verzicht auf das Widerrufsrecht für digitale Inhalte per Klick bestätigt hat) folgenden Satz stehen: "Rechtlicher Hinweis für digitale Inhalte (Downloads): Wir bestätigen, dass Sie beim Bestellabschluss auf Ihr Widerrufsrecht für digitale Produkte verzichtet haben und wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen können." Genügt das dann so ab 28.05.?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Anpassung des Widerrufs von Kevin Manke, 04.05.2022, 12:21 Uhr

    Guten Tag, wenn ich es recht verstanden habe, bekomme ich als Mandant die überarbeitete Widerrufsbelehrung in meinem Mandanten-Portal zur Verfügung gestellt. Genügt es, die überarbeitete Widerrufsbelehrung der Einkaufs-Bestätigungsmail anzuhängen um den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen oder... » Weiterlesen

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