Leserkommentar zum Artikel

Anpassung der Widerrufsbelehrung für Verkauf digitaler Inhalte zum 28.05.22 erforderlich

Zum 28.05.2022 greifen gesetzliche Änderungen im Bereich des Widerrufsrechts im Fernabsatz. Diese Änderungen machen eine Anpassung der Widerrufsbelehrung für den Verkauf von digitalen Inhalten erforderlich.

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Anpassung des Widerrufs

Beitrag von Kevin Manke
04.05.2022, 12:21 Uhr

Guten Tag,

wenn ich es recht verstanden habe, bekomme ich als Mandant die überarbeitete Widerrufsbelehrung in meinem Mandanten-Portal zur Verfügung gestellt. Genügt es, die überarbeitete Widerrufsbelehrung der Einkaufs-Bestätigungsmail anzuhängen um den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen oder sollte in der Mail separat ein beispielsweise Zweizeile darüber informieren unabhängig von der angehängten Widerrufsbelehrung? Falls ja, bekomme ich auch diesen "Satz" zur Verfügung gestellt

Ich vertreibe ausschließlich digitale Inhalte in meinem Shop*

Viele liebe Grüße Kevin Manke

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Webshopbetreiber von Martin Bomhardt, 18.05.2022, 15:02 Uhr

    Wir haben in der Bestellbestätigung (die automatisch versendet wird, nachdem der Kunde im Zuge der Bestellung den Verzicht auf das Widerrufsrecht für digitale Inhalte per Klick bestätigt hat) folgenden Satz stehen: "Rechtlicher Hinweis für digitale Inhalte (Downloads): Wir bestätigen, dass Sie beim... » Weiterlesen

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