Leserkommentar zum Artikel

Neue Händlerpflichten aus dem Verpackungsgesetz zum 1. Juli 2022

Früher die Verpackungsverordnung, heute das Verpackungsgesetz – Händler im Online- bzw. Versandhandel müssen hinsichtlich der Verpackungen, die mit Waren befüllt sind, eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorgaben beachten. Zum 1. Juli 2022 tritt die nächste Stufe der Novelle des Verpackungsrechts in Kraft, die gerade auch für Händler einige weitreichende Änderungen bereithält. Die IT-Recht-Kanzlei erläutert die nun zum 1. Juli 2022 anstehenden Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis in Form von FAQ.

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Hinweis zum Dropshipping zu kurz gesprungen

Beitrag von John Doe
03.05.2022, 19:23 Uhr

Sehr geehrter RA Huber,

Vielen Dank für Ihren Beitrag.

Soweit Sie meinen, dass Dropshipping dienstleister per se keine Fulfillment Dienstleister in Sachen des PARAGRAPHEN 3 sind, verkennen Sie, dass der Dropshipping DIENSTLEISTER zum Zeitpunkt des Verpackens, Adressierens und Versands in der Regel schon keine Eigentumsrechte an der Ware mehr hat.

Beim Dropshipping ist die Übergabe der Ware an den beauftragenden Händler unerwünscht, weshalb diese Hauptpflicht entfällt. Die Hauptpflicht Bezahlen wird in der Regel per Vorkasse erledigt, so dass der Dropshipping Dienstleister bei den Kriterien des Verpackens, Adressierens und Versands in der Regel schon keine Eigentumsrechte mehr an der Ware hat, wobei schon 2 Kriterien ohne Eigentumsrechte ausreichen, den Dropshipping dienstleister zum Fulfillment dienstleister zu machen.

Danach dürfte fast jeder Dropshipping dienstleister gleichzeitig auch Fulfillment dienstleister sein.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Registrierungsnummer LUCID von Oliver Schröder, 06.05.2022, 15:45 Uhr

    Guten Tag, ist es sinnvoll, diese Nummer pro-Aktiv bereits innerhalb der eigenen Onlinepräsenz anzugeben? MfG

  • Registrierungsnummer LUCID von Oliver Schröder, 06.05.2022, 15:45 Uhr

    Guten Tag, ist es sinnvoll, diese Nummer pro-Aktiv bereits innerhalb der eigenen Onlinepräsenz anzugeben? MfG

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