Leserkommentar zum Artikel

Können bzw. dürfen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID beantragen?

Das Thema Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer scheint Onlinehändler, die vom Kleinunternehmerstatus Gebrauch machen, häufig zu verwirren. Uns erreichen Anfragen von Kleinunternehmern, die verunsichert sind, ob sie überhaupt eine USt-IdNr. beantragen können bzw. dürfen und ob diese dann im Impressum angegeben werden muss.

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Umsatzsteur-ID für Kleinuternehmer

Beitrag von Thorsten
11.03.2022, 15:31 Uhr

Interessant ist, dass die gegoogelten Beiträge von Kanzleien besagen, dass eine Umsatzsteuer-ID für Kleinunternehmer für sinnvoll und als zu benötigt zu betrachten ist, ein Antrag über das Formular der Bundes­finanz­verwaltung allerdings mit folgender Begründung scheitert: 07 – Eine Vergabe der USt-IdNr. ist nicht möglich! Mögliche Gründe: 1. Kleinunternehmer Sie sind Kleinunternehmer und werden beim Finanzamt so geführt, dass das BZSt keine Vergabe der USt-IdNr. durchführen kann (Grundkennbuchstabe). Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, um eine Änderung des Grundkennbuchstabens zu veranlassen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Beitrag von Thorsten von Jürgen Maier, 27.01.2023, 11:43 Uhr

    Einfach beim Finanzamt anrufen und per Telefon die UST ID beantragen Und sagen das du Kleinunternehmer bist und es bei der Online Beantragung nicht gegangen ist Dann ändern die es im System und machen es direkt . Gruß Jürgen

  • USt-IdNr. Kleinunternehmer Antrag von Heike Ganze, 30.03.2021, 23:03 Uhr

    Hallo, ich war auf der Seite in Eurem Beitrag https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr.html hier wird Verwiesen auf das https://www.formulare-bfinv.de/ nun kann ich allerdings als Kleinunternehmer keine Angaben zu... » Weiterlesen

  • Zur Verständnis von Stephan J., 13.08.2020, 21:35 Uhr

    Wenn ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer habe, und als Kleinunternehmer Handel bleibt es dabei das ich nach §19 Ustg. keine Umsatzsteuer ausweisen muss und das weiterhin so kommunizieren kann? Hat es Nachteile solche Nr. zu beantragen? Danke

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