Frage des Tages: Genügt die Übersendung einer Ausweiskopie beim Verkauf altersbeschränkter Waren?
Wir haben aktuell wieder eine interessante Frage eines Mandanten vorliegen. Es wird uns die Frage gestellt, ob es beim Vertrieb von altersbeschränkten Waren ausreicht, sich eine Ausweiskopie des Käufers übersenden zu lassen und die Ware als „Einschreiben eigenhändig“ an diesen Kunden zu verschicken. Wir nehmen diese Frage gerne auf und beantworten diese als heutige Frage des Tages.
Fälschungsrisiko Perso
Beitrag von BrainBug
01.03.2022, 16:27 Uhr
Mich würde interessieren, wer denn bestimmt, dass ein hohes Fälschungsrisiko bei einer Persokopie vorhanden ist? Macht ein Foto von einem Perso und versucht den Namen oder das Geburtstatum zu fälschen - keine Chance! Ohne besondere Kenntnisse und Programme keinesfalls machbar. So viele Faktoren: Fokus/Schärfe, Spiegelungen, Licht, Kontrast, Winkel, Farbe, Schriftart und dazu noch diese Muster, die auf den Ausweisen vorhanden sind. Das müsste man auf beiden Seiten fälschen. Da ist es doch viel warscheinlicher, bei Übergabe an der Tür einen gefälschten Ausweis vorgezeigt zu bekommen. Gibt es dazu Urteile? Der Problemfall "Namensidentität" bleibt doch aber bei jeder Versandart bestehen.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben