Leserkommentar zum Artikel

LG München I: Nutzung von Google Webfonts ohne Einwilligung = DSGVO-Schadensersatzanspruch

Mit „Google Webfonts“ können Seitenbetreiber bestimmte Schriftarten und -stile für ihren Internetauftritt dynamisch besucherabhängig anzeigen lassen. Hierfür nimmt der Browser des Besuchers automatisch eine Verbindung mit dem Google-Netzwerk auf, welches sodann die Fonts lädt. Weil hierbei allerdings die Besucher-IP-Adresse an Google übertragen wird, sieht das LG München I ein Einwilligungserfordernis und sprach in einem kürzlich ergangenen Urteil einem privaten Nutzer einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen einen Seitenbetreiber zu. Lesen Sie mehr zum Urteil.

» Artikel lesen


reCaptcha & Google Fonts

Beitrag von Werner F.
11.02.2022, 20:50 Uhr

Relativ einfach: reCaptcha von Google durch ein Honeypot oder andere Captcha OpenSource-Lösungen ersetzen, die keine Daten an Dritte weitergeben.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Google reCaptcha von Juli, 14.07.2023, 10:20 Uhr

    Nicht einfach, Honeypot schützt gar nicht .

  • Vertoß gegen die DSGVO auf Ihrer Seite von Michael Goldfinger, 03.02.2023, 15:21 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, Ich weise Sie hiermit ausdrücklich darauf hin das Ihre Webseite durch die Weiterleitung meiner IP an Google ohne meine Einwilligung gegen die DSGVO verstößt. Da offenbar nicht mal Ihre IT es schafft DSGVO konform zu sein, dürfte es für den Durchnittsanwender noch... » Weiterlesen

  • Praktikabilität von Olaf M., 28.07.2022, 16:32 Uhr

    Sehr informativ! Nur scheitern wir an der Praxis. Als Kleinunternehmen (2 Angestellte) ist der rechtssichere Betrieb einer Website damit wieder noch unmöglicher geworden. Fonts auf den eigenen Server laden sei nur unbequem? Diese Formulierung ist leider völlig falsch. Die genannten Open-Source... » Weiterlesen

  • Google reCaptcha und Webfonts von Michael B., 07.02.2022, 17:50 Uhr

    Hallo, vielen Dank für die wichtigen Informationen. Wir haben unsere Website überprüft und dabei festgestellt, dass die Einbindung von Google reCaptcha (wie z.B. auch bei diesem Formular) auch einen Google Webfont mitbringt, den man nicht unterbinden kann. Was empfehlen Sie in diesem... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei