Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich meine Verpflichtungen?
Viele Händler fühlen sich mit den Anforderungen des Verpackungsgesetzes überfordert. Wir zeigen, wie Sie die gesetzlichen Verpflichtungen effizient erfüllen können.
Etwas verwirrt - Gegensetzliche Ansagen
Beitrag von Markus
22.12.2021, 20:39 Uhr
Ich bin jetzt etwas verwirrt. Wir hatten hier vor Ort einen Schulungsabend mit Vertretern des Registers und der IHK. Dort war nie die Rede davon das die Planmenge abgegeben werden MUSS sondern das man das optional machen kann wenn man das möchte.
Ich habe es jetzt jedes Jahr so gehandabt das ich dann direkt am Jahreswechsel die Ist-Mengen des Jahres gemeldet und bezahlt habe und nie kahm irgendwie eine Aufforderung das anders zu machen.
Mal davon ab... wenn man bei der Plan-Menge zu hoch greift weil dann im Folgejahr nicht soviel versendet wird wie im Vorjahr bekommt man das zuviel bezahlte Geld vom Entsorungspartner nicht zurückerstattet. Dann hat man Pech gehabt.
Gibt es irgendwo im Gesetz oder Verordnung einen Passus der die Planmeldung zwingend fordert? Wen dem so ist werde ich das bei uns natürlich entsprechend handhaben.
Sowieso scheint vieles bei der ganzen Verpackungsgeschichte schlecht vorbereitet und schlecht erklärt. Der Schulungsabend z.B. war ein einziges unbefriedigendes Durcheinander von Fragen und Antworten, unter anderem z.B. weil die Vertreter des Registers auch nicht so richtig erklären konnten oder wollten wie z.B. ein kleine Online-Händler wie ich das handhaben soll jedes Stück Papier und Pappe das ich nutze dann auch zu registrieren. Meine Frage ob ich also ein Paket erst komplett packen muss... dann das ganze wieder auseinandernehmen muss um dann Papier, Pappe zu wiegen - das zu notieren - und dann alles wieder zusammenzupacken konnte man mir nicht antworten. Betretenes Schweigen...
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