Leserkommentar zum Artikel

Ab dem 01.01.2022: Neue Anforderungen an den Verkauf von Mängelexemplaren an Verbraucher

Am 01.01.2022 tritt in Deutschland das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags in Kraft, welches u. a. auch neue Anforderungen für den Verkauf von Mängelexemplaren und von gebrauchten Artikeln an Verbraucher enthält. Insoweit wird künftig eine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung zwischen Händler und Verbraucher erforderlich sein. Welche Auswirkungen dies auf den Online-Handel hat, beleuchten wir im nachfolgenden Beitrag.

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Überregulierung

Beitrag von Rainer
14.12.2021, 21:42 Uhr

Da schießt der Gesetzgeber weit über das Ziel hinaus. Die Leidtragenden sind wieder die Kleinen, Amazon und Konsorten lachen sich ins Fäustchen und sind wieder ein Schritt weiter im Verdrängungswettbewerb. Die Politik arbeitet tatsächlich nur für die Großen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Nachhaltigkeit von robede, 05.10.2021, 13:21 Uhr

    die Politik wirbt für Nachhaltigkeit. Mit den gesetzlichen Anforderungen wird die Nachhaltigkeit jedoch eher ausgehebelt und noch mehr brauchbare Güter werden auf dem Müll landen. Für viele Gebrauchtwarenhändler dürfte dies das AUS bedeuten.

  • Einladung für Abzocker... von Jan, 30.09.2021, 17:50 Uhr

    Der Gesetzgeber sieht Verbraucher grundsätzlich als nicht geschäftsfähig an und EINIGE Verbraucher freuen sich auch noch darüber, dass sie wie geistig Behinderte eingestuft werden, weil sie jetzt noch einfacher wissentlich mangelhafte Ware zu Schnäppchenpreisen kaufen und anschließend noch... » Weiterlesen

  • Ebay von JaHierIch, 30.09.2021, 16:20 Uhr

    Das wird ja eine Freude für alle eBay Händler werden.......

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