Das neue Kaufrecht 2022: Beweislastumkehr für Mängel gilt nun ein Jahr lang
Zum 01.01.2022 mussten sich gewerbliche Verkäufer (und damit auch die Online-Händler) auf zahlreiche Änderungen im Kaufrecht einstellen. Eine besonders praxisrelevante Änderung ist dabei die Verlängerung der sogenannten Beweislastumkehr in Bezug auf die gesetzlichen Mängelrechte. Diese gilt künftig ein Jahr lang statt aktuell nur sechs Monate.
500€ PKW?
Beitrag von Wolfgang Denda
05.10.2021, 11:28 Uhr
Die billigen guten Schlurren werden doch schon seit Jahrzehnten direkt ins Ausland verschoben, wo man anscheinend Qualität noch zu schätzen weiss. Von daher zieht diese Bedrohungskulisse für den "armen" Händler nicht.
Dennoch, danke für die Aufklärung zum demnächst aktuellen Kaufrecht.
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Der konstruktive Mangel ermöglicht weiterhin geplante Obsoleszenz von Stefan Schridde, 14.10.2021, 12:42 Uhr
Wenn ein Bauteil mit hoher Verschleißneigung (z.B. Zahnrad aus Kunststoff mit raschem Abrieb) unzugänglich, nicht tauschbar und/oder hinsichtlich seiner Haltbarkeit kostengleich besser hätte ausgelegt werden können, kann von einem konstruktiven Mangel von Anfang an gesprochen werden. Dies wird... » Weiterlesen
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