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Transparenzregister: Gesetzliche Mitteilungspflicht für Unternehmen

Am 01.08.2021 trat in Deutschland das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) in Kraft, welches einige Änderungen des Geldwäschegesetzes vom Juni 2017 zur Folge hatte. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung sind nunmehr u. a. alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet, welches Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Vereinigungen enthält.

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auch für ausländische Unternehmen in DTL?

Beitrag von Clemens
30.09.2021, 21:14 Uhr

Gilt die Mitteilungspflicht auch für ausländische (österreichische) Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Versandlager mit Ust.Id. in Deutschland?

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